Eisenach: So geht es weiter bei der Schöffen-Wahl

0
571

Die vom Stadtrat beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen wird bis spätestens den 15. August 2023 an das Amtsgericht Eisenach gesendet. Dort wählt ein Schöffenwahlausschuss aus der Vorschlagsliste der Stadt Eisenach die erforderliche Anzahl von Schöffen und Hilfsschöffen aus.

Die Wahl wird voraussichtlich im September/Oktober dieses Jahres am Amtsgericht Eisenach stattfinden.

Das Amtsgericht informiert die Bewerber*innen über das Ergebnis der Wahl.

Wahlvorgang

Bereits am 5. Juli 2023 wurde vom Eisenacher Stadtrat ein Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen an den Schöffengerichten des Amtsgerichtes Eisenach und den Strafkammern des Landgerichtes Meiningen gefasst.

Diese Vorschlagsliste wurde öffentlich bekannt gemacht und in den Verwaltungsgebäuden im Markt 2 und Markt 22 sowie auf der Homepage der Stadtverwaltung aufgelegt.

Interessierte Bürger hatten die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen.

Sofern Personen auf der Vorschlagsliste enthalten sind, deren Voraussetzungen zur Wahl nicht vorliegen, können Bürger*innen noch bis zum 21. Juli Einspruch erheben. Dies ist schriftlich oder zu Protokoll möglich. Ansprechpartner ist der Fachdienst Recht der Stadtverwaltung Eisenach.

Bereits zu Beginn des Jahres hat die Stadtverwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass die Thüringer Kommunen auf der Suche nach neuen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in Strafverfahren, den sogenannten Schöffen, sind. Bürgerinnen und Bürger wurden dazu aufgerufen, sich an der Übernahme dieses wichtigen Ehrenamtes zu beteiligen. 

Schöffen unterstützen die Richterinnen und Richter an den Amts- und Landgerichten in ihrem Wohnsitzbereich bei der Urteilsfindung. Gesucht werden Erwachsenenschöffen. Die fünfjährige Amtszeit beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028. Jugendschöffen werden über den Wartburgkreis gewählt.

Das diesjährige Interesse der Bürgerinnen und Bürger war sehr erfreulich. Die Stadtverwaltung hat mehr als 60 Anträge zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erhalten. Laut Vorgaben des Freistaates Thüringen hätte die Stadt mindestens 40 Personen in die Vorschlagsliste aufnehmen müssen. So sind es 20 Personen mehr als gefordert.

Quelle

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein