Jena: 68 Euro pro Person nach Demonstrationen der Letzten Generation

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Am 6. Februar hatte die Letzte Generation in Jena eine Kreuzung blockiert und sich auf der Straße festgeklebt. Die Landesregierung hat nun mitgeteilt, dass dabei auch in Teilen die Kosten für den Einsatz umgelegt wurden. Insgesamt wurden 268 Euro in Rechnung gestellt, für 4 Personen wurden dabei 67 Euro pro Person berechnet. Die Landesregierung schreibt dazu:

Die Versammlungsbehörde der Stadt Jena ersuchte nach Auflösung der Versammlung die Polizei um Vollzugshilfe zur Freiräumung der Straße. Für diese Maßnahme des unmittelbaren Zwangs wurden nach § 75 Abs. 1, § 56 Abs. 3 PAG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 ThürPolVwKostO Kosten in vier Fällen gegenüber dem konkreten Störer erhoben. In Abhängigkeit vom Zeiteinsatz und der Anzahl der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten wurden Kosten von jeweils 67,00 EUR erhoben

Generell werden aber nur Kosten berechnet, wenn es sich bei solchen Aktionen nicht mehr um Demonstrationen handelt. Für die Ausübung des nach Artikel 8 Grundgesetz garantierten Grundrechts auf Versammlungsfreiheit werden nach dem Versammlungsgesetz keine Kosten erhoben. Der Anwendungsbereich für das Polizei- oder Ordnungsrecht ist aufgrund der vorrangigen spezialgesetzlichen Regelung des Versammlungsgesetzes nicht eröffnet. Folglich können danach auch keine Kosten für polizeiliche Maßnahmen während der Protestaktion erhoben werden (§ 75 Abs. 1 PAG).

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