Erfurt: neue Förder-Richtlinie für Vereine und Verbände

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Das Amt für Soziales hat die Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Erfüllung sozialer Aufgaben (FRLSozialesEF ) mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 überarbeitet. Mit der neuen FRLSozialesEF wird die bisherige Förderung von Vereinen und Verbänden durch die Förderung von sozialräumlichen Projekten abgelöst.

Informationsveranstaltung für Träger am 31. August

Damit werden inhaltliche Schwerpunkte herausgearbeitet und an die aktuellen sozialen Herausforderungen angepasst. Zweck ist die Förderung des sozialen und demokratischen Zusammenlebens und der sozialen Integration sowie die (Armuts-)Prävention. Insbesondere sollen mit der Förderung benachteiligte und schwer erreichbare Personengruppen in den Erfurter Stadt- und Ortsteilen angesprochen werden.

Vorbehaltlich eines Haushaltsbeschlusses stehen für das Jahr 2024 Fördermittel in Höhe von insgesamt 35.000 Euro für die Förderung sozialräumlicher Projekte bereit. Die Anträge können bis zum 30. September 2023 im Amt für Soziales eingereicht werden.

Die Förderrichtlinie sowie die entsprechenden Antragsformulare stehen ab sofort unter www.erfurt.de/ef114458 zur Verfügung. Antragsformulare können aber auch per E-Mail unter sozialfoerderung@erfurt.de angefordert werden.

Das Amt für Soziales lädt zudem alle interessierten Träger zu einer Informationsveranstaltung zur Förderrichtlinie am 31. August 2023 ab 13:00 Uhr in den Ratssitzungssaal im Rathaus (Fischmarkt 1, 99084 Erfurt) ein. Anmeldungen zur Informationsveranstaltung müssen bis zum 23. August 2023 per E-Mail unter sozialfoerderung@erfurt.de eingehen.

 Gewährung von Förderungen nach der Förderrichtlinie -FRL Soziales EF-

Quelle

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