In Themar gebe es keine ausreichenden Anhaltspunkt für ein Verbot eines für den 8. und 9. Juni geplanten Rechtsrock-Festival. Das berichtet Spiegel Online. So habe das Verwaltungsgericht Meiningen das Verbot verworfen. Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz, auf das sich der Landkreis Hildburghausen berief, konnte das Verwaltungsgericht nicht finden. Der Landkreis erklärte, dass die Brut und Aufzucht streng geschützter Vögel in Themar Grund für das Festival-Verbot sei. Dagegen legte der Veranstalter Berufung ein.
Der Landkreis kann gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts beim Oberlandesverwaltungsgericht in Weimar Berufung einlegen.