Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat drei Anträge von den Handwerkskammern Erfurt, Gera und Suhl bewilligt. Gefördert werden überbetriebliche Lehrunterweisungen für über 9.500 Auszubildende im Handwerk. 2024 beträgt das Fördervolumen 4,6 Millionen Euro. Die Mittel kommen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus der Förderperiode 2021 bis 2027.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der Ausbildungsrichtlinie des Thüringer Arbeitsministeriums. Dazu erklärt Arbeitsministerin Heike Werner:
„Die duale Berufsausbildung im Handwerk wird überwiegend von Klein- und Kleinstunternehmen realisiert. Infolge ihrer zunehmenden Spezialisierung können einzelne Betriebe oft nicht mehr allein alle erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Indem die Handwerkskammern überbetriebliche Kurse für die Auszubildenden anbieten, entlasten sie die einzelnen Handwerksbetriebe und stellen eine vollumfängliche und qualitativ hochwertige Ausbildung sicher.“
Bei den Handwerkskammern werden unter anderem folgende Kurse durchgeführt: Baugewerke, Elektro-, Metall-, Holz-, Bekleidungs-, Textil- und Lederhandwerk. Hinzu kommen Nahrungsmittel-, Gesundheits- und Körperpflege-, chemische sowie Reinigungshandwerke.
Die Auszubildenden werden vom ersten bis zum letzten Ausbildungstag begleitet und auf diese Weise sowohl in spezifischen als auch in fachübergreifenden, allgemeinen Bereichen auf den neusten Kenntnisstand gebracht. Somit bilden die überbetrieblichen Lehrunterweisungen im Handwerk einen wichtigen Bestandteil einer fundierten dualen Ausbildung.