Thüringens Justizministerin Doreen Denstädt (Bündnis 90/Die Grünen) zeigt sich zufrieden, dass von Februar an im Freistaat das elektronische Examen nun auch in der staatlichen Pflichtfachprüfung angeboten wird. Dabei profitieren die Kandidatinnen und Kandidaten von den guten Erfahrungen mit der elektronischen Klausur, die bereits in der zweiten juristischen Staatsprüfung gesammelt werden konnten. „Die elektronische Klausur hat in Thüringen alle Beteiligten von Anfang an durch große Verfahrenssicherheit und einfache Anwendung überzeugen können“, so die Ministerin. „Mit der Einführung nun auch im ersten Examen schreiben wir die Erfolgsgeschichte Thüringens bei der Digitalisierung der juristischen Ausbildung fort.“
Die elektronische Klausur wird in der zweiten Staatsprüfung in Thüringen bereits seit Dezember 2022 angeboten. Das Angebot in beiden Staatsprüfungen ist für die Kandidatinnen und Kandidaten freiwillig.
Denstädt betonte zugleich den Vorteil des neuen Verfahrens im Kampf um die besten Köpfe: „Im Wettbewerb um die qualifiziertesten jungen Juristinnen und Juristen können wir mit dem Angebot des E-Examens in beiden juristischen Staatsprüfungen auf einen weiteren Standortvorteil Thüringens verweisen“, betonte sie.