Ausschreibungen für neue Wahlbeamte veröffentlicht
· Vorbehaltlich des Stadtratsbeschlusses plant die Stadt künftig mit vier hauptamtlichen Dezernenten und fünf Geschäftsbereichen
· Bewerbungsfrist: 12. August 2024
Nach Beginn der neuen Amtszeit des Oberbürgermeisters am 1. Juli veröffentlicht die Stadt Jena nun die Ausschreibungen der Wahlbeamten für die neue Legislaturperiode. Gesucht werden vier engagierte, verantwortungsbewusste, entscheidungsfreudige und aufgeschlossene Persönlichkeiten zur Leitung der Dezernate der Stadtverwaltung. Bewerbungsschluss ist der 12. August 2024.
Weitere Dezernentenstelle zur besseren Verteilung der Aufgabenlast
Die Entscheidung, die bisher drei Dezernentenstellen um eine weitere Dezernentenstelle zu ergänzen, wurde mit Blick auf die Thüringer Kommunalordnung getroffen, die für Städte über 100.000 Einwohnern neben dem direkt gewählten Oberbürgermeister bis zu vier hauptamtliche Beigeordnete, die in Jena Dezernenten genannt werden, vorsieht. Eine entsprechende Festlegung der Anzahl der Beigeordneten soll dabei durch den Stadtrat in seiner Sitzung im August erfolgen, bei der die Änderung der Hauptsatzung zum Beschluss steht. Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss bereits zur Annahme empfohlen.
Seit langer Zeit, insbesondere jedoch in den letzten fünf Jahren, sind die kommunalen Aufgaben beständig angewachsen. Die zahlreichen und sich teilweise überlappenden Krisen verschärften diese Situation. Um als Stadtverwaltung dieser Fülle an Aufgaben gerecht zu werden und auch zukünftig Überlastungssituationen bei den Mitarbeitenden zu vermeiden, sowie eine leistungsfähige Stadtverwaltung sicherzustellen, soll es neben dem Oberbürgermeister künftig vier hauptamtliche Beigeordnete geben.
Gleichmäßigere Aufgabenverteilung innerhalb der Verwaltung mit neuen Dezernats-Zuschnitten
Um die wachsenden Aufgaben in der Verwaltung gleichmäßiger zu verteilen, sollen die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:
· Das Oberbürgermeister-Amt soll getrennt werden von der bisher gleichzeitigen Dezernentenverantwortung für den Bereich Kultur.
· Bezüglich Aufgabenfülle und Aufgabenbreite lässt sich in der Führung der Häuser eine bessere Balance zwischen den Dezernaten dadurch herstellen, dass den Bereichen von Dezernat 4 weitere inhaltlich passende Bereiche aus den anderen Häusern angegliedert werden und so aus Dezernat 4 zwei inhaltlich sinnvoll zugeschnittene neue Dezernate hervorgehen. Im Ergebnis werden alle Dezernate in Zukunft ein wenig kleiner sein als die jetzigen, und ihre Größenverhältnisse untereinander ausgeglichener als heute.
· Das Bürgermeister-Amt und damit die Stellvertretung für den Oberbürgermeister werden gemäß einer gleichmäßigeren Aufgabenverteilung neu zugeordnet.
Die Aufgaben der Stadtverwaltung sollen künftig in den folgenden Geschäftsbereichen umgesetzt werden:
Geschäftsbereich Zentraler Service – bleibt wie bisher dem Oberbürgermeister zugeordnet.
Geschäftsbereich Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice, – wird ergänzt um die Zuordnung des Bürgermeister-Amtes in diesen Bereich.
Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt – bleibt im bisherigen Zuschnitt bestehen, bis auf das Themenfeld Klimaschutz/ Klimaanpassung.
Geschäftsbereich Bildung, Jugend, Kultur und Sport – Die immer schon sehr eng verzahnten Fachdienste Jugendhilfe sowie Jugend und Bildung werden verbunden mit der Zuständigkeit für die Kultur (bisher beim OB) sowie für den Sport (bisher im Dezernat 2).
Geschäftsbereich Soziales, Gesundheit, Zuwanderung und Klima – Das Team Migration und Integration (bisher Stabsstelle beim OB) und die Ausländerbehörde (bisher im Dezernat 2) werden zusammen mit dem Fachdienst Soziales Teil dieses neu zu bildenden Dezernats sein. Auch die Themen Gesundheit und Klimaschutz (bisher einzelne Stellen im Dezernat 3) werden immer öfter in gegenseitiger Abhängigkeit miteinander betrachtet, zum Beispiel bei der Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans. Daher erfolgt eine Bündelung dieser Bereiche in einem Dezernat.
Die nächsten Schritte bis zur Stellenbesetzung
Die Bewerbungsfrist auf alle Beigeordnetenstellen ist der 12. August 2024, bevorzugt über das Online-Bewerberportal unter karriere.jena.de
Die Beigeordnetenstellen für die Geschäftsbereiche Bildung, Jugend, Kultur und Sport sowie Soziales, Gesundheit, Zuwanderung und Klima sollen zum 1. Oktober 2024 besetzt werden. Die Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt sowie für Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice werden zum 1. Februar 2025 besetzt. Das Bürgermeisteramt wird ebenfalls zum 1. Februar 2025 zu besetzen sein.
In der Stadtratssitzung am 21. August liegt dem Stadtrat der Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung vor, nach der die Stadt Jena neben dem Oberbürgermeister vier hauptamtliche Wahlbeamte benennen darf.
Nach Eingang aller Bewerbungen erfolgt durch den Fachdienst Personal im Rahmen des geordneten Auswahlverfahrens die Sichtung geeigneter Kandidaten/ Kandidatinnen. Der Oberbürgermeister wird dann dem Stadtrat auf dieser Grundlage eine geeignete Kandidatenauswahl vorschlagen.
Voraussichtlich in der Stadtratssitzung im September entscheidet der Stadtrat über die Wahl der Dezernenten.
Autor: Stadtverwaltung Jena.