Landkreis Greiz: Arbeitspflicht für Asylbewerber beginnt am 2. September

0
3

Landrat Dr. Schäfer: Nach erfolgreicher Einführung der Bezahlkarte der konsequent nächste Schritt

Der Landkreis Greiz führt zum 1. September 2024 die Arbeitspflicht für Asylbewerber – die sogenannten verpflichtenden Arbeitsgelegenheiten – ein. Begonnen wird mit einem Pilotprojekt in der Stadt Greiz. Noch im Herbst wird flächendeckend im Landkreis die Arbeitspflicht umgesetzt. Verweigerern droht eine Kürzung der Leistungen.

„Der Landkreis Greiz ist deutschlandweit der Vorreiter bei der Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber. Jetzt gehen wir konsequent den nächsten Schritt und ziehen Asylbewerber zu gemeinnützigen Arbeiten heran“, erklärt Landrat Dr. Ulli Schäfer. Für die Pilotphase in der Stadt Greiz wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt. Zunächst 15 Asylbewerber unterstützen das Bau- und Grünflächenamt. Zu ihren Aufgaben gehören Tätigkeiten zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur und der Naherholung, Renaturierungsarbeiten zur Erhaltung und Verbesserung des Landschafts- und Naturschutzes sowie Verschönerungsarbeiten im Freizeitund Naherholungsbereich.

Gegenwärtig leben im Landkreis ca. 550 Asylbewerber mit anhängigen Asylverfahren, vor allem in Greiz, Zeulenroda-Triebes, Berga-Wünschendorf, Weida, Ronneburg, Hohenleuben sowie Mohlsdorf-Teichwolframsdorf. Das Landratsamt geht davon aus, dass ca. 250 Personen zur Arbeit herangezogen werden können. Aufgrund der aktuellen Rechtslage können Kinder und Jugendliche, erwerbsunfähige Menschen, Menschen wegen ihres hohen Alters, Personen, die sich in Sprach- oder Bildungskursen befinden, einer Ausbildung oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, nicht verpflichtet werden.

Landrat Dr. Schäfer blickt bereits voraus: Auch Bürgergeldempfänger sollten zur Arbeit verpflichtet werden können – die Voraussetzungen müsste der Gesetzgeber schaffen. Ziel sei es, Menschen in Arbeit zu bringen. „Allerorts werden händeringend Arbeitskräfte gesucht. Mit den verpflichtenden Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber können schon während des Asylverfahrens die Grundsteine für eine spätere erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt geschaffen werden“, betont Dr. Schäfer. Und fügt hinzu: „Arbeit ist die beste Integration in die Gesellschaft.“

Partner für die Arbeitsmaßnahmen sind Kommunen, Kirchen und gemeinnützige Träger. Das Landratsamt entlastet sie von unnötigen bürokratischen Hürden und zahlt auch die Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Cent pro Stunde.

Quelle

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein