Bürgerversammlung der Stadt Greiz
Zur Wiederbebauung des bis in die 1990er Jahre weitgehend geschlossen bebauten Marstallquartiers hat der Greizer Stadtrat 2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 62/20-SO „Marstallquartier“ aufzustellen.
Im Sinne der gesamtstädtischen Entwicklungsziele ist im Plangebiet von privater Seite die Errichtung des „Marstall Center Greiz“ beabsichtigt. Das Vorhaben sieht die Errichtung eines modernen Gebäudekomplexes mit bis zu fünf Geschossen vor, das denkmalgeschützte Gebäude des Marstalls soll in den Neubau integriert werden.
Innerhalb des neuen Gebäudekomplexes ist in der Hauptsache die Ansiedlung von großflächigen Nahversorgungsangeboten und einem weiteren großflächigen Markt mit den zugehörigen Stellplatzgeschossen vorgesehen. Neben den Einzelhandelsangeboten sollen im ersten und zweiten Obergeschoss ca. 80 Wohneinheiten für betreutes Wohnen entstehen. In der Zeit vom 18.11.2020 bis zum 17.12.2020 fand die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 62/20-SO durch Bereitstellung der Vorentwurfsunterlagen im Internet statt.
Gegen das dem Bebauungsplanvorentwurf zugrunde liegende architektonische Bebauungskonzept des privaten Investors wurden von einzelnen Behörden und Teilen der Öffentlichkeit Einwendungen erhoben. Die Einwendungen wurden zum Anlass genommen, das architektonische Bebauungskonzept zu überarbeiten. Im Rahmen einer öffentlichen Bürgerversammlung soll nun das überarbeitete Bebauungskonzept der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr diskutiert werden. Die Bürgerversammlung dient gleichzeitig als Nachholung der pandemiebedingt ausgefallenen Bürgerversammlung vom November 2020. Die Ergebnisse der Beteiligung 2020 und der hiermit angekündigten Bürgerversammlung werden dem Stadtrat zur Beratung über die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 62/20-SO „Marstallquartier“ vorgelegt.
Die Bürgerversammlung zur Neugestaltung und Entwicklung des Marstallquartiers findet am Montag, den 18.11.2024, 17:30 Uhr im großen Saal der Vogtlandhalle (Carolinenstraße 15, 07973 Greiz) statt. Im Rahmen der Veranstaltung besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- 1. Begrüßung durch den Bürgermeister
- 2. Informationen zum Bebauungsplanverfahren sowie zum architektonischen Entwurf des Marstallquartiers in Greiz
Die vollständige Einladung zur Bürgerversammlung finden Sie im aktuellen Amtsblatt auf der Seite 14 [Download PDF]. - 3. Anfragen der Bürger
Hinweis zum Datenschutz: Die Veranstaltung wird in voller Länge inklusive aller Wortmeldungen durch Tonaufzeichnung protokolliert. Im Rahmen der Veranstaltung werden somit personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung und § 16 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz. Die Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit oder das sonstige Interesse einer sich äußernden Person am Bauleitplanverfahren beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um die sich äußernden Person über das Ergebnis der Abwägung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme an den Stellungnehmenden/ die Stellungnehmende erfolgen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches am Veranstaltungstag ausliegt.
gez. Schulze, Bürgermeister