Seelingstädt: Schullandheim wird Flüchtlingsunterkunft

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Das Schullandheim Seelingstädt (Landkreis Greiz) soll ab 1. Dezember als Schutzunterkunft für Flüchtlingsfamilien und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge genutzt werden. Darüber informierten am Dienstagabend (5. November) im Gemeinderat Landrat Dr. Ulli Schäfer, Sven Maiwald, Leiter des Amtes für Migration, und die leitende Koordinatorin der Sozialbetreuung, Martina Högger vom Verband für Behinderte Greiz, der sich für die Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen engagiert. Landrat Dr. Schäfer, Bürgermeisterin Regina Hilbert und Katrin Dix, Leiterin der Verwaltungsgemeinschaft „Ländereck“, hatten die Zusammenkunft, zu der auch Vertreter der evangelisch-lutherischen Kirchgemeinde eingeladen waren, vereinbart.

Das Schutzhaus soll vor allem für Familien und hier besonders für alleinerziehende Frauen mit ihren Kindern sowie für unbegleitete minderjährige Flüchtlingen ein Zuhause auf Zeit sein. Behutsam wird der Landkreis bei der Belegung des Hauses vorgehen – vor allem ist an Menschen gedacht, die im Stadtleben eher benachteiligt und daher besonders schutzbedürftig sind. Nach Abschluss der notwendigen Bauarbeiten, insbesondere für den Brandschutz, wird die Schutzunterkunft ab dem 1. Dezember schrittweise belegt. Bei vollständiger Auslastung soll das Haus drei bis vier Familien und sechs bis sieben Jugendlichen Unterkunft bieten. Die Sozialbetreuer des Behindertenverbandes und das Jugendamt sichern die Betreuung der Hausbewohner ab, nachts und an den Wochenenden wird ein Sicherheitsdienst vor Ort sein.

Dr. Ulli Schäfer, Sven Maiwald und Martina Högger stellten sich in der ca. zweistündigen konstruktiven Zusammenkunft den Fragen der Gemeinderatsmitglieder und der Vertreter der Kirchgemeinde. Der Landrat verwies darauf, dass das Schullandheim seit Corona leersteht, sich aber grundsätzlich auch dank des Einsatzes des Hausmeisters in einem guten Zustand befindet. Sollte der Landkreis seine ungenutzte Immobilie verkaufen, habe er keinen Einfluss mehr, was ein privater Investor mit dem Gebäude und dem Grundstück macht. Mit der temporären Umnutzung der Immobilie bleibe der Landkreis weiter in der Verantwortung, sichere über die Verwendung als Schutzunterkunft die Finanzierung notwendiger baulicher Maßnahmen und halte weiter am Ziel fest, den Betrieb als Schullandheim perspektivisch wieder aufzunehmen. Wann das ist, kann seriös allerdings nicht vorhergesagt werden – das hängt von der Asylpolitik von EU und Bund ab, machte Dr. Schäfer auf die Zuständigkeiten aufmerksam.

Wichtig ist dem Landrat, dass die künftigen Bewohner der Schutzunterkunft ins Dorfleben integriert werden. Schulpflichtige Kinder unterliegen der Schulpflicht. Erwachsene werden entsprechend den rechtlichen Vorgaben zur Arbeitspflicht herangezogen für gemeinnützige Aufgaben in der Gemeinde, in der Kirche und in Vereinen. Das Landratsamt entlastet die Träger dabei von bürokratischen Aufgaben. Der Anbau der Immobilie umfasst große Gemeinschaftsräume, die von den Dorfbewohnern für Zusammenkünfte genutzt werden können, beispielsweise für gemeinsame Koch- und Backnachmittage oder von Trauergemeinden, die sich nach der Trauerfeier in der benachbarten Kirche zusammenfinden wollen. Ideen gibt es viele.

Fazit des Gedankenaustausches mit Gemeinderatsmitgliedern und Kirchenvertretern: Die Bereitschaft, besonders schutzbedürftige Menschen in Seelingstädt aufzunehmen, ist vorhanden. Für den Fall, dass es zu Problemen mit Hausbewohnern kommen sollte, sind konkrete Kontaktdaten für Ansprechpartner mitgeteilt worden. Und sollte es unauflösbare Konflikte geben, wird der Landkreis konsequent durchgreifen.

Quelle.

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