Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Bundestag am 23. Februar 2025 neu gewählt wird. Damit diese Wahl ordnungsgemäß stattfinden kann, werden rund 1.200 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich möglichst schnell bei der Wahlbehörde der Stadtverwaltung zu melden.
Voraussetzung ist, dass man selbst wahlberechtigt ist. Das heißt, dass Wahlhelfende für die Bundestagswahl mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Außerdem sollten sie möglichst im Stadtgebiet Jena wohnen. Für die Aufgaben in einem Wahlvorstand werden Vorsteher und Schriftführer, deren Stellvertreter und Beisitzer benötigt. Je nach Funktion bemisst sich die Höhe des Erfrischungsgeldes zwischen 60 und 90 Euro. Um das notwendige Wissen für den Ablauf am Wahltag und die Auszählung zu erhalten, werden im Vorfeld Online- und Präsenz-Schulungen angeboten.
Auf der städtischen Internetseite jena.de/wahlhelfende findet sich ein Online-Formular, auf dem die Bereitschaft direkt erklärt werden kann. Hier können auch Wünsche zum Einsatzort und zur Funktion im Wahlvorstand geäußert werden. Gewählt wird in 97 Urnen-Wahllokalen im ganzen Stadtgebiet.
An den Wahlsonntagen gibt es für den Wahlvorstand eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht. Ausgezählt wird dann von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes ab 18:00 Uhr. Auch für die 40 Briefwahlbezirke der Stadt sind Wahlvorstände zu besetzen. Wahlhelfende für die Briefwahl treffen sich am Nachmittag im Briefwahlzentrum in der Gemeinschaftsschule Wenigenjena zur Vorbereitung der Auszählung, die dann ebenfalls um 18:00 Uhr beginnt.
externe Links
Weitere Informationen
Wahlhelfermanagement
- Internet: https://service.jena.de/de/wahlhelferin-werden
- E-Mail: wahlhelfende@jena.de(Link sendet E-Mail)
- Tel.: 03641-49 4455