Arnstadt: Drei Antworten zur geplanten Abschiebehaftanstalt

0
2

In der Rubrik „Drei Fragen – Drei Antworten“ gibt Bürgermeister Frank Spilling Auskunft zu aktuellen Themen. Diesmal: Die vom Land geplante Abschiebehaftanstalt in Arnstadt.

1.) Was ist eine Abschiebehaftanstalt?

Eine Abschiebehaftanstalt ist eine Einrichtung, in der vollziehbar ausreisepflichtige Personen untergebracht werden, die Deutschland verlassen müssen. Sie dient dazu, zu verhindern, dass sich Betroffene der Abschiebung entziehen. Die Abschiebehaft soll Rückführungen erleichtern und beschleunigen.

2.) Wo soll die Abschiebehaftanstalt in Arnstadt angesiedelt?

Die Abschiebehaftanstalt wird in einem abgegrenzten Gebäude auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Arnstadt eingerichtet. Das bislang ungenutzte Haus für den offenen Vollzug wird künftig für den Jugendarrest genutzt. Im dadurch freiwerdenden Gebäude des Jugendarrests entstehen Räumlichkeiten für die Abschiebehaft. Nach den erforderlichen Umbaumaßnahmen sollen im ersten Halbjahr 2025 zunächst zehn Haftplätze zur Verfügung stehen, insgesamt sind 37 Plätze geplant. Der Betrieb der Einrichtung liegt vollständig in der Verantwortung des Freistaats Thüringen.

3.) Welche Folgen hat die Einrichtung der Abschiebehaftanstalt für die Arnstädter Bürger?

Für die Bürgerinnen und Bürger Arnstadts wird die Einrichtung der Abschiebehaftanstalt keine spürbaren Auswirkungen haben. Die untergebrachten Personen dürfen das gesicherte Gelände nicht verlassen. Zudem entstehen der Stadt Arnstadt keine neuen Verwaltungsaufgaben oder Kosten.

Quelle

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein