Während des Tages der offenen Tür wurde die Gothaer Polizei durch eine Zeugin darüber informiert, dass auf dem Kundenparkplatz eines Verbrauchermarkts ein kleiner Hund in einem Pkw bei Sonnenschein und Wärme zurück gelassen wurde.
Da eine Durchsage des Kennzeichens im Einkaufsmarkt und weitere Durchsagen auf dem Polizeifest nicht zum Antreffen des Pkw-Halters führten, wurde eine Scheibe des Fahrzeugs durch das ebenfalls anwesende Technische Hilfswerk auf Geheiß der Polizei eingeschlagen, um das Tier, das mittlerweile nicht mehr bellte, an die frische Luft zu bringen.
Während dieser Tätigkeiten erschienen der Halter des Fahrzeugs, ein 57-jähriger Mann, und seine ebenfalls 57-jährige Ehefrau, die ihren Unmut über die Rettungsmaßnahmen äußerten. Gegen beide wurde eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet.