Eisenach: Aktueller Hinweis zur Mitnahme von Hunden auf den Friedhof

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Friedhof. Symbolfoto
  • Hauptfriedhof ist gleichzeitig ein Park
  • Zugelassen sind nur Assistenztiere oder therapeutische Begleiter

Hunde dürfen laut Friedhofssatzung nur zum Friedhof mitgebracht werden, wenn es sich um Assistenztiere oder therapeutische Begleiter für Menschen handelt. Fast täglich aber werden Hunde in einer solch großen Zahl über den Hauptfriedhof geführt, dass zu bezweifeln ist, ob es sich in jedem Fall um die genannten Ausnahmen handelt.

Das hat vor allem damit zu tun, dass der Hauptfriedhof gleichzeitig ein Park ist, durch den sich angenehm spazieren lässt. Aber dort gelten Regeln wie das Mitführ-Verbot von Tieren. Trauriger Höhepunkt ist das Verhalten eines Hundehalters, dessen Vierbeiner seinen Kothaufen mitten auf einer Grabstätte hinterlassen hat. Die trauernde Witwe hat diese Respektlosigkeit wie „einen Schlag ins Gesicht“ empfunden und sich mit einer Beschwerde an die Friedhofsverwaltung gewandt.

Der Vorfall ist Anlass, erneut auf die Friedhofssatzung aufmerksam zu machen. Danach hat sich jeder, der den Friedhof besucht oder über diesen geht, entsprechend der Würde des Ortes respektvoll zu verhalten.

Mitarbeiter des städtischen Fachdienstes Ordnungsrecht werden künftig regelmäßig auf dem Hauptfriedhof kontrollieren.

externer Link: Quelle

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