Nordhausen: Landgericht Mühlhausen verurteilt Verantwortliche einer Baufirma wegen Sozialversicherungsbetrugs

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Im Juni 2025 hat das Landgericht Mühlhausen zwei Führungskräfte einer Baufirma aus Nordhausen wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, teilweise in Tateinheit mit Steuerhinterziehung, zu Freiheitsstrafen verurteilt. Eine weitere Person wurde wegen Beihilfe schuldig gesprochen.

Der 45-jährige Geschäftsführer erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Die 58-jährige Geschäftsführerin wurde zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ihr 51-jähriger Ehemann wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, ebenfalls mit Bewährung.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen und des Hauptzollamtes Erfurt ergaben, dass die Verurteilten zwischen 2021 und 2023 mehrere Arbeitnehmer nicht oder nur unvollständig zur Sozialversicherung anmeldeten. Die daraus resultierenden Schwarzlohnzahlungen führten zu einem Schaden von rund 1,8 Millionen Euro für die Sozialversicherungsträger.

Ausgangspunkt der Ermittlungen waren Baustellenkontrollen des Zolls in Nordhausen. Dabei wurden Unregelmäßigkeiten in der Buchführung festgestellt. Zur Verschleierung der illegalen Zahlungen nutzten die Verantwortlichen sogenannte Abdeckrechnungen von Servicefirmen. Diese Methode dient typischerweise der Erzeugung eines Schwarzgeldkreislaufs, bei dem Sozialabgaben und Steuern vermieden werden. Die betroffenen Arbeitnehmer sind in solchen Fällen meist nicht oder nur unzureichend sozialversichert. In der Hauptverhandlung räumten die Angeklagten die Vorwürfe weitgehend ein. Das Urteil ist rechtskräftig.

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