UN-Sozialausschuss rügt Thüringen wegen Menschenrechtsverletzung

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Der UN-Sozialausschuss hat Deutschland erstmals wegen eines Verstoßes gegen den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gerügt. Anlass war der Fall eines 20-jährigen syrischen Geflüchteten, der im Thüringer Ilm-Kreis im Rahmen des Dublin-Verfahrens obdachlos gemacht und von sämtlichen Sozialleistungen ausgeschlossen wurde. Der Ausschuss ordnete an, den Betroffenen umgehend wieder unterzubringen und mit dem Lebensnotwendigen zu versorgen.

PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Thüringen fordern ein sofortiges Ende der bundesweiten Praxis der Leistungsstreichungen und die Streichung der entsprechenden Regelung (§ 1 Abs. 4 AsylbLG) aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. „Die Entscheidung des UN-Ausschusses ist blamabel für Deutschland“, erklärt Andrea Kothen von PRO ASYL. „Ein zivilisiertes Land darf niemanden Hunger und Obdachlosigkeit aussetzen.“

Auch der Flüchtlingsrat Thüringen kritisiert die besonders restriktive Praxis im Freistaat. „Selbst Kinder sind betroffen. Die Landesregierung muss diese Behördenpraxis unverzüglich stoppen“, so Vorstandsmitglied Sabine Berninger.

Hintergrund ist eine Gesetzesänderung von 2024, die Geflüchteten im Dublin-Verfahren sämtliche Sozialleistungen entzieht. Zahlreiche Sozialgerichte in Deutschland haben diese Praxis bereits als unions- oder verfassungswidrig eingestuft und vorläufigen Rechtsschutz gewährt. Der UN-Sozialausschuss hat nun mit einer Eilentscheidung vom 17. Oktober 2025 klargestellt, dass Deutschland gegen seine menschenrechtlichen Verpflichtungen verstößt.

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