Ein Vorfall in Meiningen hat am Donnerstagnachmittag für Aufsehen gesorgt: Ein Kind wurde an einem Bahnübergang beobachtet, das sich während des Schließvorgangs der Schrankenanlage in unmittelbarer Gleisnähe aufhielt. Aus Gründen der Gefahrenabwehr musste der Zugverkehr daraufhin für rund 30 Minuten eingestellt werden. Als eine Streife der Bundespolizei am Einsatzort eintraf, war das Kind bereits verschwunden. Auch eine anschließende Absuche im Nahbereich blieb ohne Ergebnis, sodass der Bahnbetrieb gegen 16:15 Uhr wieder aufgenommen werden konnte. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Gleisanlagen und Bahnübergänge keine Aufenthalts- oder Spielorte sind. Sie bergen erhebliche Risiken, die insbesondere von Kindern kaum eingeschätzt werden können.

