Thüringen plant Energie-Upgrade: Mehr Geld für Kommunen bei Wind und Sonne

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Die Thüringer Landesregierung bereitet eine umfassende Novelle des Windbeteiligungsgesetzes vor. Ziel des neuen Energie- und Klimagesetzes ist es, die finanzielle Teilhabe der Gemeinden massiv zu stärken und auf Solarparks auszuweiten. Gleichzeitig sollen Ausnahmeregelungen die energieintensive Industrie vor Mehrbelastungen schützen.

Seit Juni 2024 ist das Thüringer Windbeteiligungsgesetz in Kraft – ein Instrument, das die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien sichern soll. Bisher fließen bei neuen Windkraftprojekten verbindlich 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an die umliegenden Kommunen im Umkreis von 2.500 Metern. Doch das war erst der Anfang.

Ausweitung auf Photovoltaik und höhere Sätze

Energieminister Tilo Kummer hat nun die nächste Stufe der regionalen Wertschöpfung angekündigt. „Unser Ziel ist es, die kommunale Beteiligung an Windkraftprojekten zu erhöhen und diese auf PV-Freiflächen auszudehnen“, erklärt der Minister. Damit folgt Thüringen dem Beispiel anderer Bundesländer, um sicherzustellen, dass die Energiewende nicht über die Köpfe der Bürger hinweg entscheidet, sondern die Kassen der betroffenen Gemeinden füllt.

Die Kernpunkte der geplanten Gesetzesänderung:

  • Anhebung der Beteiligung: Die bisherigen Sätze für Windenergie sollen nach oben angepasst werden.
  • Einbeziehung von Solarparks: Künftig sollen auch Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Kasse gebeten werden, um die umliegenden Dörfer und Städte am Erfolg zu beteiligen.
  • Direkter Nutzen vor Ort: Die Einnahmen sollen gezielt dort verbleiben, wo die Anlagen das Landschaftsbild prägen.

Schutzschirm für die Industrie

Trotz des Fokus auf kommunale Einnahmen behält die Landesregierung die wirtschaftliche Stabilität des Standorts im Auge. Ein wesentlicher Bestandteil der Novelle sind Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen.

Minister Kummer betont die Notwendigkeit dieses Balanceakts: „Für Betriebe, die viel Strom verbrauchen und im internationalen Wettbewerb stehen, sollen Ausnahmen gelten, um Arbeitsplätze und wirtschaftliche Stärke zu erhalten.“ Damit soll verhindert werden, dass die Umlagen indirekt die Produktionskosten für den Thüringer Mittelstand in unbezahlbare Höhen treiben.

Unterstützung durch die ThEGA

Der komplexe Prozess der Gesetzesanpassung und die spätere Umsetzung werden eng von der Landesenergieagentur ThEGA begleitet. Deren Experten stehen Kommunen sowie Projektträgern mit Beratungs- und Informationsangeboten zur Seite, um eine rechtssichere Abwicklung der Zahlungsströme zu gewährleisten.

Fazit: Akzeptanz durch Teilhabe

Die Landesregierung setzt mit diesem Vorstoß ein klares Signal: Die Energiewende in Thüringen soll kein reines Investorenprojekt bleiben. Durch die Ausweitung auf PV-Flächen und die Erhöhung der Sätze wird die lokale Infrastruktur gestärkt. Gleichzeitig zeigt der Entwurf durch die Industrie-Ausnahmen ein feines Gespür für die wirtschaftlichen Realitäten des Freistaats.

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