Der derzeitige Finanzausgleich zwischen den Ländern hat sich bewährt. Er schafft die finanziellen Grundlagen, um die verfassungsrechtlich geforderte Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sowie ein vergleichbares Angebot öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet sicherzustellen. Der Finanzausgleich ist damit kein Selbstzweck, sondern ein Instrument, um zu verhindern, dass ganze Regionen ins Hintertreffen geraten. Die Höhe der Zu- und Abschläge orientiert sich jeweils an der Finanzkraft der Länder.
Das aktuelle Ausgleichssystem, das erst seit 2020 gilt, ist das Ergebnis eines mehrjährigen Verhandlungsprozesses, in dem sich Bund und Länder einvernehmlich auf eine Reform verständigt haben. Alle Länder – darunter auch Bayern, Baden-Württemberg und Hessen – haben dieser Reform im Bundesrat zugestimmt. Zudem brachte sie eine Stärkung der Finanzkraft der besonders leistungsstarken Länder mit sich. Thüringens Finanzministerin Katja Wolf betont: „Gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen für Stabilität in ganz Deutschland und entfalten so eine weitere positive Wirkung – auch in den Geberländern.“
Die Zahlungen der Abschlagsländer ergeben sich aus ihrer überdurchschnittlichen Finanzkraft und spiegeln ihre wirtschaftliche Stärke wider. Dass finanzschwächere Länder hiervon profitieren, entspricht dem föderalen Prinzip einer solidarischen Gemeinschaft. Gerade in herausfordernden Zeiten ist diese Solidarität von besonderem Wert. Die Zu- und Abschläge verringern die Unterschiede in der Finanzkraft der Länder, gleichen sie jedoch nicht vollständig aus.
Viele Länder teilen die Einschätzung, dass sich das bestehende System bewährt hat. Dem Normenkontrollantrag, den die Bayerische Staatsregierung 2023 beim Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung des Finanzausgleichs eingereicht hat, treten Thüringen und elf weitere Länder – Stadtstaaten wie Flächenländer, Zuschlags- wie Abschlagsländer, alte wie neue Bundesländer – geschlossen entgegen. Sie sehen im aktuellen System eine ausgewogene Lösung, die die Interessen aller Seiten angemessen berücksichtigt. Finanzministerin Katja Wolf erklärt: „Wir gehen davon aus, dass das geltende Finanzausgleichssystem den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht und sehen dem Ausgang des Verfahrens in Karlsruhe deshalb gelassen entgegen.“


