Achtung Betrug: Thüringer Finanzministerium warnt vor gefälschten BZSt-Mails

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Das Thüringer Finanzministerium hat eine dringende Warnung vor einer neuen Welle von Betrugs-E-Mails herausgegeben. Kriminelle geben sich darin als das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aus, um mit gefälschten Zahlungsaufforderungen an das Geld und die Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen.

Die Masche: Druck durch angebliche Ordnungsgelder

Die Betrüger versenden E-Mails, die täuschend echte Absenderadressen des BZSt suggerieren. Den Nachrichten ist häufig ein PDF-Dokument beigefügt, das als offizielle Zahlungsaufforderung oder Mahnung getarnt ist.

Die Empfänger werden darin beschuldigt, Umsatzzahlen oder Jahresabschlüsse nicht offengelegt zu haben. Als Konsequenz fordern die Täter die Zahlung von:

  • Ordnungsgeldern
  • Verfahrenskosten
  • Mahngebühren

Warnsignal: Ausländische Bankverbindungen

Ein entscheidendes Merkmal entlarvt die Betrüger sofort: Die Aufforderung, Geldbeträge auf Konten angeblicher Sachverständiger zu überweisen.

Wichtiger Hinweis der Finanzverwaltung: Die deutsche Finanzverwaltung verwendet niemals ausländische IBAN-Nummern. In den aktuellen Betrugsfällen variieren die IBANs ständig und weisen meist auf ausländische Bankinstitute hin.

Wie man sich richtig verhält

Das Finanzministerium stellt klar, dass das BZSt Zahlungsaufforderungen grundsätzlich per Brief auf dem Postweg zustellt. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn der Bürger dem vorab ausdrücklich zugestimmt hat.

Das Ministerium rät dringend:

  1. Keine Anhänge öffnen: PDFs oder Links in verdächtigen E-Mails können Schadsoftware enthalten.
  2. Keine Zahlungen leisten: Folgen Sie niemals den Anweisungen in diesen Mails.
  3. Polizei informieren: Wenn Sie eine solche E-Mail erhalten haben oder bereits Opfer geworden sind, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre örtliche Polizeidienststelle.

In Thüringen sind bereits erste Betrugsfälle aktenkundig geworden. Bleiben Sie wachsam und prüfen Sie unerwartete Post vom „Amt“ lieber einmal zu viel als zu wenig.

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