Kampf gegen Fakeshops: Millionenschäden auch in Thüringen

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Fakeshops stellen eine wachsende Bedrohung für den Online-Handel dar. Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz wirken diese betrügerischen Seiten immer professioneller, was es für Verbraucher erschwert, sie von seriösen Anbietern zu unterscheiden. Eine aktuelle Antwort der Thüringer Landesregierung auf eine Kleine Anfrage gibt nun Einblick in die statistische Entwicklung und die Strategien der Behörden.

Seit 2021 werden Fakeshops in der polizeilichen Statistik gesondert erfasst. Die Zahlen zeigen, dass trotz schwankender Fallzahlen das Schadenspotenzial hoch bleibt. Besonders auffällig ist die hohe Vollendungsquote: In den meisten Fällen bleibt es nicht beim Versuch, sondern die Opfer leisten tatsächlich Zahlungen für Ware, die sie nie erhalten.

Fallzahlen und Schadenssummen im Überblick

JahrRegistrierte FälleVollendete TatenGesamtschaden (ca.)
20211.388717500.000 €
20221.035590631.000 €
2023730467365.000 €
2024947623656.000 €
2025 (bis Juni)698543600.000 €

Prävention und Aufklärung

Die Landesregierung setzt stark auf Prävention, um Schäden gar nicht erst entstehen zu lassen. Hierbei arbeiten verschiedene Akteure zusammen:

  • Thüringer Polizei: Sie ist Teil des Programms „Polizeiliche Kriminalprävention“ (ProPK) und klärt über soziale Medien sowie Printmedien auf.
  • Verbraucherzentrale Thüringen (VZTH): Sie wird institutionell gefördert und bietet konkrete Hilfsmittel wie den Fakeshop-Finder an. Zudem werden aktuelle Warnungen über Podcasts, Videos und Pressemitteilungen verbreitet.
  • Politische Initiativen: Auf der Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai 2025 wurde beschlossen, die Haftung von Vermittlungsplattformen (z. B. Suchmaschinen oder soziale Netzwerke, die Werbung für Fakeshops schalten) stärker zu prüfen.

Rechtliche Hürden bei der Löschung

Ein zentrales Problem bleibt die schnelle Entfernung betrügerischer Webseiten. Die Landesregierung erläutert hierzu die komplexen Zuständigkeiten:

  1. Zuständigkeit der Denic eG: Die zentrale Vergabestelle für .de-Domains ist in Frankfurt am Main ansässig. Eine direkte Löschung durch Thüringer Behörden ist rechtlich schwierig und oft nur über gerichtliche Beschlüsse im Wege der Amtshilfe durch hessische Behörden möglich.
  2. Effektivität: Die bloße Deaktivierung einer Domain führt nicht zur Löschung der Inhalte; die Seite bleibt oft über die IP-Adresse erreichbar. Daher wird primär versucht, gegen die Hosting-Provider vorzugehen.
  3. Zivilgesellschaftliches Engagement: Interessanterweise weist die Landesregierung darauf hin, dass „Jedermann“ Verdachtsfälle direkt bei Providern melden kann. Viele Anbieter reagieren bei guter Dokumentation schneller und freiwillig auf solche Hinweise als auf langwierige Behördenwege.

In Thüringen gibt es keine zentrale Sondereinheit, die ausschließlich Fakeshops bearbeitet. Die Fälle werden in den regionalen Kriminalpolizeiinspektionen bearbeitet. Bei komplexen IT-Sachverhalten übernimmt die Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Mühlhausen die thüringenweite Koordination.

Fazit: Während die Präventionsarbeit gut ausgebaut ist, bleibt die strafrechtliche Verfolgung und schnelle Abschaltung von Seiten aufgrund grenzüberschreitender Strukturen und komplexer Rechtslagen eine Herausforderung.

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