Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat in der vergangenen Woche die Auszahlungen aus dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) für das Jahr 2025 vorgenommen. Insgesamt flossen rund 32 Millionen Euro an etwa 1.500 landwirtschaftliche Betriebe im Freistaat.
Zweck und Umfang der Förderung
Die Mittel dienen als Ausgleich für Mehraufwendungen, die Landwirten durch freiwillige Maßnahmen im Umwelt-, Klima- und Landschaftsschutz entstehen. Diese Leistungen gehen über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus. Aktuell werden in Thüringen auf einer Gesamtfläche von rund 180.000 Hektar entsprechende Naturschutzmaßnahmen umgesetzt.
Landwirtschaftsministerin Colette Boos-John betonte die Notwendigkeit einer verlässlichen finanziellen Unterstützung für Betriebe, die sich aktiv für den Erhalt der Artenvielfalt und den Schutz der Kulturlandschaft engagieren.
Zentrale Förderschwerpunkte im Überblick
Die Auszahlungen verteilen sich auf verschiedene ökologische Zielsetzungen:
| Maßnahme | Fläche | Fördersumme | Ökologischer Nutzen |
| Hüteschafhaltung | ~ 10.000 ha | 4,3 Mio. € | Erhalt von Biotop-Grünland, Schutz vor Verbuschung |
| Blühstreifen | ~ 900 ha | 0,7 Mio. € | Lebensraum für Insekten und Feldvögel (z. B. Rebhuhn) |
| Rotmilanschutz | 700 ha | 0,12 Mio. € | Optimierung des Nahrungsangebots und der Habitate |
Hintergrund und Finanzierung
Der Großteil der Überweisungen wurde termingerecht zum 20. März 2026 abgeschlossen. Die Finanzierung des Programms erfolgt primär über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Das KULAP basiert aktuell auf den Richtlinien der Programmphasen 2014 und 2022 und stellt ein Kerninstrument der thüringischen Agrarpolitik zur Förderung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung dar.


