Eine routinemäßige Verkehrskontrolle in Bleicherode (Landkreis Nordhausen) hat am Dienstagmittag gravierende Mängel bei einem gewerblichen Transport aufgedeckt. Die Polizei stoppte einen Lastkraftwagen, der hochgefährliche Fracht ohne jegliche Absicherung und mit einem vollkommen ungeschulten Fahrer beförderte.
Gegen 12:30 Uhr zogen die Beamten den Lastkraftwagen aus dem fließenden Verkehr, um ihn einer standardmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Schnell stellten die Einsatzkräfte fest, dass das Fahrzeug mit offiziell als Gefahrgut eingestuften Stoffen beladen war. Bei der anschließenden Sichtung der Ladefläche bot sich den Polizisten ein erschreckendes Bild.
Gefährliche Ladung ungesichert und beschädigt
Die gefährlichen Substanzen befanden sich vollkommen ungesichert auf der Ladefläche. Durch die fehlende Fixierung während der Fahrt waren Teile der Fracht bereits sichtlich beschädigt worden. Ein Umstand, der im schlimmsten Fall zu einem unkontrollierten Austritt der chemischen Stoffe hätte führen können.
Bei der eingehenden Prüfung der erforderlichen Transportdokumente kam ein weiteres gravierendes Versäumnis ans Licht: Der Fahrzeugführer konnte keinerlei gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung im Gefahrgutrecht vorweisen. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei war dieser Umstand dem verantwortlichen Transportunternehmen offenbar bekannt. Dennoch wurde der Angestellte mit der Durchführung des riskanten Transports beauftragt, obwohl er hierzu keinerlei Berechtigung besaß.
Weiterfahrt untersagt – Hohe Strafen drohen
Die Konsequenz folgte prompt: Die Beamten untersagten dem Lkw-Fahrer augenblicklich die Weiterfahrt. Das Transportunternehmen musste reagieren und entsandte ein geeignetes Ersatzfahrzeug zur Kontrollstelle, um das Gefahrgut vorschriftsmäßig zu übernehmen und sicher abzutransportieren.
Die rechtlichen Konsequenzen für das gefährliche Versäumnis sind erheblich. Die vom Fahrer begangenen Verstöße gegen das Gefahrgutrecht können mit einem empfindlichen Bußgeld von weit über eintausend Euro sowie einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister geahndet werden. Doch damit nicht genug: Auch auf das Transportunternehmen kommen wegen der begangenen Pflichtverletzungen und der wissentlichen Duldung des Transports drastische Bußgelder im gesonderten Verfahren zu.


