Am gestrigen Nachmittag kam es im Jenaer Einkaufszentrum „Neue Mitte“ am Leutragraben zu einem Vorfall von illegalem „Upskirting“. Die Polizei fahndet nach einem älteren Mann und bittet die Bevölkerung dringend um Mithilfe.
Ein bislang unbekannter Mann fertigte am gestrigen Nachmittag heimlich Bildaufnahmen unter dem Rock einer 25-jährigen Frau an. Die Betroffene bemerkte das heimliche Fotografieren jedoch selbst und sprach den Mann unmittelbar auf seine Tat an. Daraufhin ergriff der Unbekannte die Flucht in eine unbekannte Richtung.
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nun nach Personen, die den Vorfall beobachtet haben oder Angaben zum Täter machen können.
Täterbeschreibung der Polizei
Der gesuchte Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben:
- Größe: ca. 1,70 m groß
- Alter: etwa 60 bis 70 Jahre alt
- Aussehen: grauer bis weißer Stoppelbart, runde Brille, deutscher Phänotyp
- Bekleidung: schwarzes T-Shirt, 3/4-Hose und ein dunkles Basecap
- Mitgeführte Gegenstände: ein Jutebeutel und ein Mobiltelefon mit einer Lederhülle
- Sprache: akzentfreies Deutsch
Zeugenaufruf: Wer den Vorfall beobachtet hat oder Hinweise zur Identität des Mannes geben kann, wird gebeten, sich unter Angabe des Aktenzeichens 0177727/2026 bei der Polizei Jena zu melden. Auch der Tatverdächtige selbst kann sich jederzeit mit der Polizei in Verbindung setzen, um sich zum Sachverhalt zu äußern.
Rechtlicher Hintergrund: Kein Kavaliersdelikt
Das heimliche Anfertigen von Bild- oder Videoaufnahmen des Intimbereichs – in Fachkreisen als „Upskirting“ bezeichnet – ist nach § 184k StGB strafbar.
Verhaltenstipps für Opfer und Zeugen:
- Ansprechen: Wenn Sie Opfer einer solchen Tat werden oder eine entsprechende Beobachtung machen, sollten Sie den Tatverdächtigen – sofern dies ohne Gefahr möglich ist – direkt ansprechen.
- Details einprägen: Prägen Sie sich das Aussehen des Täters sowie seine Fluchtrichtung genau ein.
- Polizei rufen: Verständigen Sie umgehend die Polizei.
- Festnahmerecht: Eine vorläufige Festnahme des Täters ist gemäß § 127 Abs. 1 StPO durch jedermann zulässig, bis die Polizei eintrifft.
- Beweise sichern: Auch Hinweise weiterer Zeugen oder vorhandene Videoaufzeichnungen aus der Umgebung können für die polizeilichen Ermittlungen von großer Bedeutung sein.


