Eine mutmaßliche Kennzeichenmanipulation hat am Donnerstagnachmittag im Landkreis Nordhausen zu einer gefährlichen Flucht und einer wilden Verfolgungsjagd durch mehrere Ortschaften geführt. Eine 60-jährige Autofahrerin sitzt nun mit einer Reihe von Strafverfahren konfrontiert.
Beamten des Inspektionsdienstes Nordhausen war in der Helmestraße ein Fahrzeug aufgefallen, an dem offensichtlich manipulierte Kennzeichen angebracht waren. Als die Polizisten den Wagen für eine Kontrolle stoppten, schien die Fahrerin den Anweisungen zunächst Folge zu leisten. Doch die Situation eskalierte schnell: Die Frau weigerte sich vehement, ihre Personalien anzugeben, startete plötzlich den Motor und ergriff die Flucht.
Flucht über mehrere Ortschaften – Polizist muss zur Seite springen
Die anschließende Verfolgungsjagd führte die Beamten von Nordhausen aus durch die Ortschaften Steinbrücken und Schate bis nach Wolkramshausen. Die 60-Jährige ignorierte dabei konsequent sämtliche Blaulicht- und Anhaltesignale der Streifenwagen.
In der Ortslage Steinbrücken spitze sich die Lage dramatisch zu: Ein Polizeibeamter, der zu diesem Zeitpunkt privat und nicht im Dienst war, erkannte die Situation und versuchte, das flüchtende Auto zu stoppen. Die Fahrerin hielt jedoch geradewegs auf den Mann zu. Nur durch einen beherzten Sprung zur Seite konnte sich der Polizist retten und verhindern, von dem Wagen erfasst zu werden.
Festnahme am Bahnhof Wolkramshausen
Das Ende der Fluchtbahn erreichten die Einsatzkräfte schließlich am Bahnhof in Wolkramshausen, wo das Fahrzeug endgültig gestoppt werden konnte. Doch auch dort zeigte sich die Seniorin uneinsichtig: Sie leistete heftigen Widerstand gegen die Vollzugsbeamten, führte keinerlei Ausweispapiere mit sich und schwieg beharrlich zu ihrer Identität.
Die Beamten nahmen die Frau vorläufig fest und brachten sie zur Identitätsfeststellung auf die Dienststelle. Auf die 60-Jährige kommt nun ein umfangreiches Strafverfahren zu – unter anderem wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.


