Eine Verkehrskontrolle in Weimar endete am Samstagnachmittag für eine 51-jährige Autofahrerin mit zwei Strafanzeigen. Die Frau war mit einem Audi in der Straße An der Trift unterwegs, als sie von einer Polizeistreife angehalten wurde.
Eindeutige Fälschungsmerkmale entlarvt
Bei der Ausweiskontrolle händigte die Fahrerin den Beamten einen polnischen Führerschein aus. Die Polizisten schöpften jedoch rasch Verdacht: Eine Überprüfung ergab, dass die 51-Jährige zu keinem Zeitpunkt einen Wohnsitz in Polen hatte – eine Grundvoraussetzung, um dort legal eine Fahrerlaubnis zu erwerben.
Eine genauere Begutachtung des Dokuments bestätigte schließlich den Verdacht: Der Führerschein wies eindeutige Fälschungsmerkmale auf. Die Beamten beschlagnahmten das gefälschte Dokument umgehend und untersagten der Frau die Weiterfahrt. Gegen sie wird nun wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Konsequenzen auch für den Fahrzeughalter
Der Fall hat zudem ein juristisches Nachspiel für den Halter des Wagens. Da der Audi auf einen 31-jährigen Mann zugelassen ist, richtet sich das Ermittlungsverfahren nun auch gegen ihn. Ihm wird vorgeworfen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis gestattet zu haben.


