Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung hat der Zoll am vergangenen Samstag (26. September 2026) das Friseur- und Kosmetikgewerbe ins Visier genommen. In Thüringen und Südwestsachsen kontrollierten die Beamten insgesamt 52 Betriebe.
Insgesamt waren 78 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz – 52 von ihnen in Thüringen und 26 im südwestsächsischen Raum. Sie überprüften 36 Geschäfte in Thüringen sowie 16 Betriebe in Südwestsachsen und befragten vor Ort 147 Angestellte (99 in Thüringen, 48 in Südwestsachsen) zu ihren konkreten Arbeitsverhältnissen.
Fokus auf Mindestlohn, Sozialabgaben und Aufenthaltsstatus
Der Prüfschwerpunkt lag neben der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 13,90 Euro brutto pro Stunde darauf, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben. Zudem kontrollierten die Beamten den korrekten Bezug von Sozialleistungen sowie die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltstitel ausländischer Arbeitskräfte.
Die Bilanz des Einsatzes fällt umfangreich aus: In insgesamt 37 Fällen stießen die Einsatzkräfte auf Hinweise auf Unregelmäßigkeiten, die nun eingehender untersucht werden:
- Unterschreitung des Mindestlohns: 11 Fälle (7 in Thüringen, 4 in Südwestsachsen)
- Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: 7 Fälle (6 in Thüringen, 1 in Südwestsachsen)
- Verdacht auf Sozialleistungsmissbrauch: 2 Fälle (je 1 in Thüringen und Südwestsachsen)
- Illegale Beschäftigung von Ausländern: 5 Fälle (alle in Thüringen)
- Sonstige Verstöße (z. B. fehlende Ausweisdokumente): 12 Fälle (11 in Thüringen, 1 in Südwestsachsen)
Festnahme und Ermittlungsverfahren in Ilmenau
In einem Nagelstudio im thüringischen Ilmenau leiteten die Beamten noch während des laufenden Einsatzes direkt vor Ort Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf gravierende Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen ein.
An die Prüfungen vor Ort schließen sich nun langwierige Nachermittlungen an. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gleicht die Personalien der Befragten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der jeweiligen Arbeitgeber ab. Dazu arbeitet der Zoll eng mit der Deutschen Rentenversicherung und weiteren Behörden zusammen.


