Thüringen: Endlich Baurecht für die Ortsumgehungen Günzerode und Holbach

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Die B 243-Ortsumgehung für Günzerode und Holbach wurde mit dem im Dezember 2016 beschlossenen Bedarfsplan des Bundes wieder in den vordringlichen Bedarf eingeordnet. Das Straßenbauamt Nordthüringen die Genehmigungsplanung im September 2017 beim Landesverwaltungsamt eingereicht, um über ein Planfeststellungsverfahren Baurecht zu erlangen. Der Planfeststellungsbeschluss datiert vom 12. April 2018.

„Mit der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses für die Ortsumgehungen Günzerode und Holbach ist ein wesentlicher Meilenstein für die Schließung einer wichtigen Infrastrukturlücke in Nordthüringen erreicht worden“, sagte Verkehrsministerin Birgit Keller über die aktuelle Entwicklung des Straßenbauvorhabens. „Nun muss auf dieser Basis die Ausführungsplanung erarbeitet werden.“ Die europaweite Ausschreibung des Planungsbüros werde in den nächsten Tagen veröffentlicht. „Mit Projektkosten von ca. 46,5 Millionen Euro, einer Länge von zehn Kilometern mit durchgängig 3-Fahrbahnstreifen und zehn neuen Brücken handelt es sich bei der Ortsumgehung für Günzerode und Holbach um ein sehr großes Straßenprojekt in Thüringen. Mein Dank geht insbesondere an das Straßenbauamt Nordthüringen, das mit den Landwirten einvernehmliche Regelungen zum Grunderwerb getroffen hat und damit sehr zur Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens beitragen konnte. Ich hoffe sehr, dass nun die Ausführungsplanung reibungslos läuft und der Bund danach die erforderlichen finanziellen Mittel zeitgerecht zur Verfügung stellt. Ziel muss es sein, dass die Baumaßnahme möglichst bald nach der Fertigstellung der B243 Ortsumgehung Mackenrode erfolgen kann.“

Quelle

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