Bankmitarbeiterin verhindert 80.000-Euro-Betrug – Zwei Fälle in Greiz und Schmölln

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Dank des aufmerksamen Eingreifens einer Bankangestellten konnte im Landkreis Greiz ein enormer finanzieller Schaden von einer Seniorin abgewendet werden. Dennoch erfasste die Polizei Thüringen am Montag gleich zwei Fälle von perfidem Cyber- und Telefonbetrug, bei denen Kriminelle fünfstellige Geldbeträge erbeuteten.

Greiz: Bankmitarbeiterin schöpft Verdacht und verhindert Schlimmeres

Eine 65-jährige Frau erschien am Montag (26.10.2026) in ihrer Bankfiliale, um ein Festgeldkonto aufzulösen. Das Guthaben betrug 80.000 Euro. Während des Kundengesprächs zeigte sich die Bankmitarbeiterin aufmerksam: Sie bemerkte verdächtige Details, vermutete sofort eine Betrugsmasche und verständigte umgehend die Polizei.

Die anschließenden Ermittlungen enthüllten eine klassische Anlagebetrugs-Falle:

  • Der Erstkontakt: Die 65-Jährige war über eine Online-Werbeanzeige mit einem Unbekannten in Kontakt getreten, der ihr außergewöhnlich gewinnbringende Geldanlagen versprach.
  • Der Schaden: Zwischen dem 2. und 26. Oktober 2026 hatte die Frau bereits mehrere Tausend Euro im niedrigen fünfstelligen Bereich auf fremde Konten überwiesen.
  • Datenmissbrauch: Zudem gelang es den Tätern, sich Zugriff auf das Onlinebanking der Frau zu verschaffen.

Erst durch das Eingreifen der Polizei und die Aufklärung vor Ort konnte das Auszahlen des Festgelds gestoppt werden. Die Polizei hat Ermittlungen wegen Betruges sowie des Ausspähens von Daten eingeleitet.

Schmölln: Gefälschte Rufnummer („Call-ID-Spoofing“) führt zu fünfstelligem Verlust

Ein weiterer Fall ereignete sich am selben Tag in Schmölln. Ein 69-jähriger Mann erhielt zunächst eine E-Mail über angeblich verdächtige Abbuchungen auf seinem Firmenkonto.

  1. Die Falle: Der Mann wählte die in der E-Mail angegebene Telefonnummer und erhielt kurz darauf einen Rückruf.
  2. Die Täuschung: Auf dem Display des Opfers erschien tatsächlich die korrekte Rufnummer seines eigenen Geldinstituts – ein technischer Trick, der als Call-ID-Spoofing bekannt ist.
  3. Die Freigabe: Die Betrüger spiegelten vor, dass das Überweisungslimit geändert werden müsse, um unberechtigte Abbuchungen zu verhindern. Der 69-Jährige erzeugte daraufhin zwei Push-TANs auf seinem Smartphone.
  4. Der Verlust: Mit diesen Freigaben buchten die Kriminellen einen Betrag im mittleren fünfstelligen Bereich ab.

Verhaltenshinweise der Polizei

Die Polizei warnt eindringlich vor den aktuellen Maschen der Betrüger und gibt folgende Verhaltenstipps:

  • Keine Zugänge teilen: Gewähren Sie Fremden niemals Zugriff auf Ihr Onlinebanking oder Ihren Computer.
  • Keine Geldüberweisungen auf Zuruf: Überweisen Sie kein Geld auf Aufforderung von Personen, die Sie nur online oder telefonisch kennen.
  • Rufnummern können gefälscht sein: Vertrauen Sie nicht blind der Telefonnummer auf Ihrem Display. Banken fordern Sie niemals am Telefon auf, TANs zu generieren oder Limite zu ändern.
  • Richtig reagieren: Beenden Sie bei Verdacht sofort das Gespräch. Kontaktieren Sie Ihre Bank ausschließlich über eine von Ihnen selbst recherchierte, offizielle Telefonnummer.

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