Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der Rückkreisung der Stadt Eisenach ist erreicht. Ab dem 15. Oktober wird der Gesetzentwurf zur freiwilligen Neugliederung öffentlich ausgelegt. Der Gesetzentwurf wird bis zum 13. November im Bürgerbüro der Stadt Eisenach (Markt 22, Erdgeschoss) zu folgenden Zeiten einsehbar sein: Montag 8 bis 16 Uhr, Dienstag 8 bis 18 Uhr, Mittwoch 8 bis 13 Uhr, Donnerstag 7 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 16 Uhr und Samstag 9 bis 12 Uhr. Das Gesetz kann direkt im Bürgerbüro gelesen werden, es werden mehrere Exemplare ausgelegt. Zur Stellungnahme berechtigt sind per Gesetz die Eisenacher Einwohner. Wer möchte, kann seine Hinweise/Anregungen zum Gesetz direkt vor Ort aufschreiben. Die mit Name und Anschrift versehene Stellungnahme kann direkt im Bürgerbüro abgegeben werden. Abgabeschluss ist der 13. November 2018. Alle bis dahin eingegangenen Stellungnahmen werden von der Stadtverwaltung an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales weitergeleitet.
Wer sich in Ruhe Zuhause informieren möchte, kann die Internetseite eisenach.de aufrufen und findet unmittelbar auf der Startseite alle wichtigen Hinweise. Die Informationen reichen von einem Kurzüberblick zum Thema Fusion, einer Übersicht der wichtigen Diskussionsinhalte, Angaben zum Zukunftsvertrag bis hin zum Gesetzentwurf. Wer im Anschluss noch weitere Fragen hat, kann per E-Mail fusion@eisenach.de Kontakt zur Stadtverwaltung aufnehmen.
„Lesen Sie das Gesetz, sagen Sie Ihre Meinung und reden Sie mit. Ihre Hinweise und Anregungen sind wichtig“, wirbt Oberbürgermeisterin Katja Wolf für eine breite Beteiligung der Eisenacher Einwohner. Die Eisenacher sind außerdem am 1. November herzlich eingeladen, an der Einwohnerversammlung zum Thema Fusion/Gesetzentwurf/Zukunftsvertrag teilzunehmen. Eine gesonderte Information hierzu folgt.
Alle Infos gibt es unter eisenach.de/fusion