Die Stadt Jena gibt heute im Amtsblatt 47/18 eine den Wagenplatz in Löbstedt betreffende Allgemeinverfügung bekannt. Mit ihr wird die Nutzung »ortsfester Bauwagen, Wohnwagen und sonstiger ortsfest aufgestellten Fahrzeuge« auf dem Platz untersagt und deren Beseitigung angeordnet. Die Allgemeinverfügung tritt am 23. November in Kraft – es wird ein Monat Frist zur Umsetzung gewährt.
Auf dem Wagenplatz befinden sich derzeit eine Vielzahl Bauwagen, Wohnwagen und sonstige Fahrzeuge, die zum Wohnen genutzt werden. Das Aufstellen und Nutzen der Fahrzeuge verstößt gegen baurechtliche, naturschutzrechtliche und wasserhaushaltsrechtliche Vorschriften, weshalb ein ordnungsrechtliches Einschreiten geboten war. Der Wagenplatz wurde zunächst als Übergangslösung geduldet. Die Suche nach alternativen Standorten und Möglichkeiten der Legalisierung des Wagenparks schlugen fehl. Letztendlich scheitert ein Wagenplatz an den rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Landesverwaltungsamt hatte den Oberbürgermeister schriftlich auf die grundsätzliche Pflicht zum Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände hingewiesen. Es wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Stadtrat keine Befassungsbefugnis in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten habe.
Der Aufforderung zur Räumung des Platzes zum 1. November 2018 wurde nicht nachgekommen. Deshalb ist nun die Allgemeinverfügung erlassen worden. Einzelnen Bewohnern des Wagenplatzes und deren Rechtsanwältin wurde dieser Verfahrensweg am Tisch des OB angekündigt.
Das Schriftstück wird über das Amtsblatt sowie über einen Aushang am Grundstück veröffentlicht. Darüber hinaus wurde der Rechtsanwältin des Vereins das Schreiben zugestellt.