Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen Volkswagen. Verbraucher können sich jetzt der Klage anschließen: Am Montagabend wurde das Klageregister auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz eröffnet. Dort kann man sich eintragen.
Ab sofort können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche gegen VW anmelden. Am Montagabend wurde das Klageregister eröffnet. Eintragen können sich Geschädigte auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz. Dort finden sich bislang zwei Musterfeststellungsklagen. Zum Anmeldeformular gelangt man mit einem Klick auf „Volkswagen AG“. Das Formular findet sich ganz unten auf der Seite.
Die Klage führt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Ihr Ziel ist die Feststellung, dass Volkswagen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet.
Beteiligen können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189 mit illegaler Abschaltautomatik, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde. Die Eintragung in das Klageregister ist kostenlos und frei von Prozesskostenrisiken. Das Prozessrisiko liegt beim vzbv. Die Klage ist daher eine gute Option für alle, die sich entschieden haben, nicht allein vor Gericht zu ziehen.
Am sichersten gehen Verbraucher, die mitmachen wollen, wenn sie sich bis Ende des Jahres 2018 eintragen. Die Ansprüche gegen VW drohen zum Jahresende grundsätzlich zu verjähren. Ein Eintrag in das Klageregister hemmt die Verjährung, sie ist also angehalten.
Das Verfahren ist im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Regelungen zur Musterfeststellungsklage in weiten Teilen Neuland. „Wir sind der Ansicht, dass die Verjährung auch gehemmt ist, wenn man sich erst im Januar einträgt. Doch es ist ratsam, auf Nummer sicher zu gehen“, sagt Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
Informationen zur VW-Klage und einen Test, ob der eigene Fall zur Klage des vzbv passt, bietet die Seite www.musterfeststellungsklagen.de. Hier finden Verbraucher auch den Link für die Eintragung ins Klageregister.
Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen.