Die im vergangenen Jahr begonnene Gemeindeneugliederung (Gebietsreform) macht eine Umbenennung von Straßen notwendig, die zurzeit namentlich doppelt, beziehungsweise mehrfach vorhanden sind.
Dies ist eine Konsequenz aus den aktuell geltenden Rechtsregeln, nach dem Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) und der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).
Demnach darf es innerhalb eines Stadt-/Gemeindegebiets keine unterschiedlichen Straßen gleichen Namens geben, jede Bezeichnung darf nur einmal vorhanden sein.
Eine Unterscheidung der Lage anhand unterschiedlicher Postleitzahlen ist rechtlich gesehen nicht möglich.
Die Stadt Ilmenau ist hiernach gezwungen, die geltenden Regeln über eine Umbenennung mehrfach vorhandener Straßenbezeichnungen umzusetzen. Insgesamt sind somit 87 Straßen, einschließlich innerhalb des Kernstadtgebiets, umzubenennen.
Die Ortsteilräte sind eng in diesen Prozess eingebunden, indem sie Vorschläge für die Umbenennung einbringen können. Darüber hinaus halten wir alle Bürgerinnen und Bürger dazu an, den zuständigen Gremien ihre Ideen zukommen zu lassen.
Welche Straßen umbenannt werden müssen, wird durch ein Punktesystem bestimmt.
Nach den Kriterien
- Hauptwohnungen
- Behörden/Schulen/öffentlichen Einrichtungen/Bushaltestellen
- Gewerbebetriebe, Selbständige, Freiberufler
werden in unterschiedlicher Gewichtung Punkte vergeben.
(Hauptwohnungen: 1 Punkt, Behörden/Schulen/öffentlichen Einrichtungen/Bushaltestellen: 3 Punkte, Gewerbebetriebe, Selbständige, Freiberufler: 5 Punkte)
Multipliziert mit der Anzahl der Vorhandenen ergibt sich ein Punktwert für das Kriterium.
Nach Addition der Einzelpunktwerte darf die Straße mit dem höchsten Summenwert in diesem Ortsteil den Namen behalten, die anderen Ortsteile müssen jene umbenennen.
Somit wurde ein logisches und für alle gerechtes Entscheidungssystem geschaffen.
Bei künftigen Gebietserweiterungen gilt: Bei Dopplungen sind dann die Straßen in den neu hinzukommenden Ortsteilen umzubenennen. Den derzeit betroffenen Ortsteilen stehen bei unveränderter Rechtslage später keine neuerlichen Umbenennungen bevor.
Folgende Straßen müssen umbenannt werden:
Ort/ Ortsteil | Straßen |
Ilmenau | Amtsstraße, August-Bebel-Straße, Feldstraße, Fichtenweg, Rudolf-Breitscheid-Straße, Talstraße, Teichstraße |
Bücheloh | Neue Straße |
Frauenwald | Am Bahnhof, Bergstraße, Waldstraße, Wiesenweg |
Gehren | Bahnhofstraße, Bergstraße, Gartenstraße, Langewiesener Straße, Mittelgasse, Neue Straße, Nordstraße, Schleusinger Straße, Südstraße, Talstraße, Teichstraße, Wiesenweg |
Gräfinau-Angstedt | Bergstraße, Gartenstraße, Gehrener Straße, Talstraße, Wiesenweg |
Jesuborn | Waldstraße |
Langewiesen | Am Bahnhof, Bahndamm, Bahnhofstraße, Gartenweg, Goethestraße, Ilmenauer Straße, Mühlgraben, Neue Straße, Oehrenstöcker Straße, Schillerstraße, Steinstraße, Straße des Friedens, Teichstraße, Waldstraße, Weide, Wiesenweg, Wümbacher Straße |
Manebach | Mühlweg, Schleusinger Straße |
Möhrenbach | Am Stollen, Friedensstraße, Gehrener Straße, Großbreitenbacher Straße, Schulstraße |
Oberpörlitz | Neue Straße |
Oehrenstock | Am Sportplatz, Ilmenauer Straße, Langewiesener Straße, Nordstraße, Schulstraße |
Pennewitz | Arnstädter Straße, Bergstraße, Friedensstraße, Gartenstraße, Gehrener Straße, Großbreitenbacher Straße, Königseer Straße, Talstraße |
Roda | Erfurter Straße |
Stützerbach | Bahnhofstraße, Bergstraße, Feldstraße, Friedensstraße, Gartenstraße, Goethestraße, Ilmenauer Straße, Mittelstraße, Mühlgraben, Schulstraße, Waldstraße |
Unterpörlitz | Heydaer Straße, Ilmenauer Straße |
Wümbach | Bücheloher Straße, Feldstraße, Gartenweg, Langewiesener Straße, Straße des Friedens |
Im Ortsteil Heyda muss keine Straße umbenannt werden.
Vorschläge für neue Straßennamen können im Formular „Vorschlag zur Straßenumbenennung 2019“ eingetragen werden, welches dann an die Stadtverwaltung geschickt wird (online automatisch per E-Mail möglich). Die eingegangenen Vorschläge werden dann an die zuständigen Gremien (Stadtrat bzw. Ortsteilräte) weitergeleitet.