Streunende Katzen vermehren sich rasant und leiden häufig unter vielfältigen, teils sehr schwerwiegenden Erkrankungen. Nachdem die seit Jahren in Erfurt durchgeführten Kastrationen solcher Katzen weder zu einer Abnahme der Gesamtzahl, noch zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes dieser Tiere geführt hatte, wurde zum 02.01.2017 eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen im Stadtgebiet Erfurt einschließlich aller Ortsteile erlassen. Reine „Stubentiger“ sind von der Verpflichtung nicht betroffen.
Nach den Erhebungen durch Tierschutzverein und Veterinäramt hat sich der Gesundheitszustand der an den Futterstellen eingefangenen Tiere im Zweijahreszeitraum 2017/2018 gegenüber dem Zeitraum 2015/2016 (vor Inkrafttreten der Verordnung) deutlich verbessert. Während in 2015 und 2016 insgesamt 45 % der eingefangenen Katzen durch den behandelnden Tierarzt als klinisch gesund beurteilt wurden, waren es im Vergleichszeitraum nach Inkrafttreten der Verordnung bereits 53 %. Auch die Anzahl der mehrfach, meist schwer erkrankten Tiere nahm im Vergleichszeitraum sehr deutlich von 27,7 auf 10,2 % ab. Die durchgeführten Kastrationen freilebender Katzen stiegen wieder leicht von 118 im Jahr 2017 auf 136 im Jahr 2018 an. Dies ist auch auf das verstärkte Engagement von Privatpersonen zurückzuführen, die sich am Einfangen und Kastrieren freilaufender Katzen beteiligt haben. Vergleicht man die Zweijahresräume 2015 / 2016 sowie 2017 / 2018, so liegt die Anzahl der Kastrationen nach Inkrafttreten der Verordnung mit insgesamt 255 bei lediglich etwa 39 % des Niveaus in den zwei Jahren davor.
„Diese Verbesserung ist als deutlicher Erfolg der Verordnung in Verbindung mit dem fortgeführten Kastrationsprogramm zu werten“, sagt Dr. Ulrich Kreis, Amtstierarzt der Stadt Erfurt.
Der Aufwand des Tierschutzvereins wurde durch die Stadtverwaltung auch im Jahr 2018 mit 3.000 Euro unterstützt. Die Auszahlung des Betrages erfolgte gemäß dem bestehenden Vertrag nach Vorlage von Rechnungen von Tierärzten über durchgeführte Kastrationen in gleicher Höhe. Diese Unterstützung wird auch mindestens noch im Jahr 2019 in dieser Höhe fortgesetzt. Darüber hinaus kamen dem Tierschutzverein Mittel nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen des Tierschutzes in Thüringen sowie wieder private Spenden für die Kastrationstätigkeit zugute.
Die Erfolge zeigen, dass sich die Katzenschutzverordnung in den vergangenen zwei Jahren bewährt hat. „Mit dem ehrenamtlichen Engagement des Tierschutzvereins, für das ich an dieser Stelle ausdrücklich Dank sagen möchte und der konsequenten Umsetzung rechtlicher Möglichkeiten durch die Verwaltung sind wir weiterhin auf einem guten Weg, die Not der Streunerkatzen nachhaltig zu bekämpfen“, zieht der Amtstierarzt Bilanz.