Am 27. Oktober wird in Thüringen ein neues Landesparlament gewählt. Die Zusammensetzung bestimmt maßgeblich, wie die Thüringer Landesregierung aussehen wird. Für diese Wahl sucht die Stadtverwaltung Gera erneut Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Es werden mindestens 525 Wahlhelfer benötigt. Mitte Juli zeichnete sich ab, dass aktuell 244 Wahlhelfer zur Verfügung stehen, davon sind 43 Wahlvorsteher von benötigten 81.
Zusätzlich werden ca. 85 Briefwahlhelfer benötigt. Bis Mitte Juli kann die Stadtverwaltung 20 Briefwahlhelfer verzeichnen, davon 3 Briefwahlvorsteher von benötigten 12.
„Es werden also noch 281 Wahlhelfer benötigt, davon 38 als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher“, erklärt Pressesprecherin Melanie Siebelist. „Für die Briefwahl suchen wir 65 ehrenamtliche Helfer, davon 9 Briefwahlvorsteher.“ Für die ehrenamtliche Aufgabe gibt es ein kleines „Erfrischungsgeld“ als Entschädigung.
Die Dokumente für Wahlhelfer finden Sie im Download-Bereich
Hintergrund
Entschädigung für die Mitarbeit im Wahlvorstand (Urnen- und Briefwahlvorstand)
und im Wahlbüro
(1) Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für den Wahltag folgendes Erfrischungsgeld:
45 EUR für den/die Wahlvorsteher/in, 35 EUR für den Wahlvorsteher des Briefwahlvorstandes,
30 EUR für die Stellvertreterfunktion des/der Wahlvorsteher/in (kommt im Briefwahlvorstand
nicht zur Anwendung) und 25 Euro für die übrigen Mitglieder.
Bei verbundenen/zusammengelegten Wahlen erhöht sich die Entschädigung um
10,00 EUR.
(2) Beschäftigte der Stadtverwaltung erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit im allgemeinen
Wahlvorstand (Urnenwahlvorstand) wahlweise die Entschädigungszahlung nach Absatz 1
oder einen Freizeitausgleich in Höhe von 8 Arbeitsstunden sowie die nachfolgende Entschädigung:
Für die Funktion des Wahlvorstehers/der Wahlvorsteherin 25 EUR, die weiteren
Mitglieder des Wahlvorstandes 15 EUR.
Finden verbundene/zusammengelegte Wahlen statt, erhöht sich der Freizeitausgleich
nach dem Satz 1 auf 10 Arbeitsstunden.