Seit den frühen Morgenstunden durchsuchten Bundespolizisten Wohnungen in der Gemeinde Geratal nach Spreng- und Feuerwerkskörpern. Die Durchsuchungen erfolgten auf Beschluss des Amtsgerichts Hof. Die dortige Staatsanwaltschaft ermittelt gegen vier 18-jährige Deutsche wegen des Erwerbs, Beförderung, Verkehrs oder Umgangs von und mit explosionsgefährlichen Stoffen.
Die vier Thüringer waren bei einer Kontrolle am 13. Dezember aufgefallen. Am bayerischen Grenzübergang Schirnding waren sie aus Tschechien kommend mit über 20 Kilogramm an Feuerwerkskörpern und Böllern mit gefälschtem CE-Zeichen erwischt worden. Einer der Beschuldigten hatte zudem eine Softair-Pistole ohne Prüfzeichen dabei. Weil die Vier nicht im Besitz einer für den Umgang mit den Feuerwerkskörpern und der Softair-Pistole erforderlichen Erlaubnis waren, wurden gegen sie Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und wegen Verstoßes gegen Waffengesetz eingeleitet.
Da die Ermittler davon ausgehen, dass die Beschuldigten darüber hinaus im Besitz weiterer Feuerwerkskörper und Böller sind, wurden die Durchsuchungen ihrer Wohnungen angeordnet. Betroffen waren drei Objekte in Gräfenroda und eins in Frankenhain. In einem der Objekte fanden die Beamten 24 und in einem weiteren Objekt zwei nicht zugelassene, erlaubnispflichtige pyrotechnische Erzeugnisse. Außerdem stießen die Beamten bei der Durchsuchung in einem Objekt auf eine geringe Menge Betäubungsmittel. Die gefundene Pyrotechnik wurde durch die Entschärfergruppe der Bundespolizei sichergestellt und wird in der Folge durch diese entsorgt.
In dem Zusammenhang warnt die Bundespolizei vor dem Umgang mit verbotener Pyrotechnik. Besitz und Einfuhr von nicht konformitätsbewerteten / zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nicht nur gefährlich, sondern auch verboten. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft oder mit einer Geldbuße belegt werden.
Von illegaler Pyrotechnik kann große Gefahr ausgehen. Legale Feuerwerkskörper, Böller und Knaller durchlaufen ein aufwändiges Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Die somit konformitätsbewerteten Feuerwerkskörper werden vom Hersteller mit einem CE-Zeichen und einer Registriernummer gekennzeichnet und erhalten zusätzlich eine Identifikationsnummer. Immer gilt: Finger weg von verbotenen Feuerwerkskörpern! Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auch im Internet unter: www.polizei-beratung.de.