Jena: Allgemeines Betretungsverbot für öffentliche Orte

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Füreinander da zu sein bedeutet im Moment Abstand halten. Nur wenn wir auf persönliche Treffen so weit wie möglich verzichten, können wir die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen und eindämmen.

Deshalb musste die Stadt Jena ein Betretungsverbot für öffentliche Orte wie Parks, Plätze, öffentliche Grünflächen oder den Stadtwald verfügen. Die Menschen sollen trotzdem ihre eigenen vier Wände weiter verlassen können. Deshalb gibt es Ausnahmen. Allein, zu zweit, in der Familie oder mit dem Haustier an die frische Luft zu gehen, ist weiterhin möglich. Genauso darf die Wohnung natürlich zum Einkaufen, für den Weg zur Arbeit oder zum Arzt verlassen werden. Wer Menschen pflegt oder ihnen beim Einkauf hilft, darf sich dafür ebenfalls im öffentlichen Raum bewegen.

Diese massiven Einschnitte in die persönliche Freiheit fallen uns natürlich nicht leicht. Aber nur so können wir die besonders gefährdeten Menschen wirklich schützen. Ohne eine drastische Reduzierung der weiteren Ansteckungen wird unser Gesundheitssystem nicht allen Menschen helfen können.

Deshalb appellieren Oberbürgermeister Dr. Nitzsche, Bürgermeister Gerlitz sowie die Dezernenten Koppe und Hertzsch: Tragen Sie diese Maßnahmen mit. Sie werden Menschenleben retten.

Mit der Allgemeinverfügung, die ab Sonntag gilt, treten ebenfalls weitere Verkaufsstellenschließungen und Verbote einiger nicht akut notwendiger Handwerkerleistungen und Maßnahmen der Physio- und Ergotherapie sowie der Logopädie, die nicht ärztlich verordnet oder zwingend medizinische notwendig sind, in Kraft. Optiker und Hörgeräteakustiker, Kfz-Teile-Verkaufsstellen und Tabakwarengeschäfte sind nun von den Schließungen ausgenommen.

Für all Handwerkerleistungen sind besondere Hygienevorschriften einzuhalten. Dazu gehören vor allem die Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Für therapeutische Maßnahmen am Menschen gilt zusätzlich die Auflage des Tragens von Schutzkleidung (Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe, Kittel, Schutzbrille).

Allgemeinverfügung Jena Betretungsverbot vom 20.03.2020

Quelle: Stadtverwaltung Jena.

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