Im Ergebnis geführter Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Chemnitz und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Plauen verurteilte das Amtsgericht Chemnitz im Mai 2020 den Geschäftsführer einer vogtländischen Baufirma zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Vollstreckung der Strafe setzte das Gericht für drei Jahre zur Bewährung aus. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Firma im Zeitraum von 2008 bis 2015 Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß bei den Krankenkassen, der Berufsgenossenschaft Bau und der Sozialkasse Bau angemeldet hatte. Der dadurch entstandene Gesamtbeitragsschaden belief sich auf rund 260.000 Euro. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.