Thüringen: Ausbildungsfonds fpr Pflegekräfte bei 24,5 Millionen Euro

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Am 1. September ist das neue Ausbildungsjahr für Pflegeberufe gestartet. Damit greifen auch die bundesweiten Neuregelungen des Pflegeberufegesetzes. Die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Ausbildungsberufe werden nun zusammengeführt. Diese und weitere Anpassungen sollen die Attraktivität der Ausbildung in der Pflege stärken. Der Abschluss ist europaweit anerkannt.

Dazu erklärt die Thüringer Sozial- und Gesundheitsministerin Heike Werner: „Pflegekräfte sind das Rückrat unseres Gesundheitssystems. Und sie werden dringend gebraucht. Das ist nicht erst seit Corona bekannt, aber die Pandemie hat es uns noch einmal mehr als deutlich vor Augen geführt. Umso mehr freue ich mich, dass mit dem neuen Pflegeberufegesetz nun bundesweit wichtige Neuerungen in Kraft treten. Das hat große Vorteile für die Auszubildenden.“

Mit dem jetzt geltenden Gesetz wird unter anderem eine generalistisch ausgerichtete Ausbildung umgesetzt, welche nach Abschluss die verschiedensten Berufswege im Pflegebereich eröffnet – von der Akutpflege über den ambulanten Bereich bis zur Langzeitpflege.

„Angehende Pflegekräfte können damit ihre zukünftige Berufstätigkeit noch besser an ihre persönliche Entwicklung und Lebenssituation anpassen. Darüber hinaus erfolgt die Finanzierung in Thüringen in diesem Jahr erstmals über einen Ausbildungsfonds. Bisher musste ein Teil der Auszubildenden das Schulgeld selbst bezahlen. Das ist ungerecht und in Anbetracht des hohen Fachkräftebedarfs schlicht nicht mehr zeitgemäß. Zukünftig wird es eine solidarisch finanzierte und angemessene Ausbildungsvergütung für alle geben. Das ist ein Meilenstein, für den wir hart gekämpft haben“, freut sich Werner.

Der Gesamtfinanzierungsbedarf des Ausbildungsfonds wird durch die Erhebung von Umlagebeträgen bei allen stationären, teilstationären und ambulanten Thüringer Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, beim Freistaat Thüringen und bei der sozialen Pflegeversicherung aufgebracht. Für das Jahr 2020 sind das schätzungsweise rund 24,5 Millionen Euro. Etwa 2,2 Millionen Euro davon trägt das Land. Verwaltet wird der Fonds von der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW). Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist von den tariflichen Regelungen des jeweiligen Arbeitgebers abhängig.

Für die Vermittlung der vielfältigen Ausbildungsinhalte der neuen generalisierten Ausbildung haben die Träger der Praxisteile und die Pflegeschulen Kooperationsverträge miteinander geschlossen oder Ausbildungsverbünde gegründet. Aktuell sind knapp 1.350 Ausbildungsplätze in der Pflege besetzt. Damit liegen die Auszubildendenzahlen bereits jetzt über denen des Vorjahres (2019: 1.209). Bis zum Meldeschluss Mitte September ist mit einem weiteren leichten Anstieg zu rechnen.

„Darüber freue ich mich sehr und ich hoffe, dass die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann nun weiter deutlich an Attraktivität gewinnt“, so die Ministerin. „Darüber hinaus gilt es aber auch, den Bereich der bereits berufstätigen Pflegekräfte nicht aus dem Blick zu verlieren. Auch hier müssen wir dauerhaft Lehren aus der Krise zu ziehen. Die zurecht immer wieder betonte Systemrelevanz der Beschäftigten in der Pflege muss sich auch in höheren Löhnen widerspiegeln. Die Entscheidung der Bundesregierung zur Erhöhung des Pflegemindestlohns ist dabei ein guter, aber leider nur ein kleiner Schritt.“

Weitere Informationen zur neuen Pflegefachkraftausbildung: www.pflegeausbildung-in-thueringen.de

(1)Das Fondsvolumen basiert auf den Planzahlen der Schulen und Ausbildungsbetriebe für den jeweiligen Finanzierungszeitraum. Berechnungsgrundlage für das Jahr 2020 ist eine Kalkulation mit etwa 2.000 Auszubildenden zum Start des Ausbildungsjahres am 1. September 2020.

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