Thüringen: erhöhter Infektionsschutz für Schulen im Thüringer Land

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Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat am Donnerstag, 17. September 2020, auf Grundlage der geltenden Infektionsschutzverordnung für Kindergärten, Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen und Sport (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) für alle Schulen im Landkreis Weimarer Land vorübergehend Maßnahmen für erhöhten Infektionsschutz angeordnet. Damit tritt für alle Schulen in diesem Landkreis Stufe Gelb laut dem Stufenplan (Eingeschränkter Betrieb mit erhöhtem Infektionsschutz) in Kraft, unabhängig davon ob es an den einzelnen Schulen tatsächlich nachgewiesene Infektionsfälle gibt.

Laut Stufe Gelb für Schulen ist vorgesehen, dass das Ministerium aus der zur Verfügung stehenden Palette an zusätzlichen Infektionsschutzmaßnahmen die geeigneten und jeweils angemessenen Maßnahmen auswählen kann. Für die Schulen des Landkreises Weimarer Land wurde folgende Maßnahme in Kraft gesetzt:

Besonderer Schutz von Personal sowie Schülerinnen und Schülern mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (vgl. §§ 38, 39 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO)

Von weitergehenden Maßnahmen wird vorerst abgesehen.

Die Anordnung erfolgt aufgrund der derzeit im Landkreis Weimarer Land signifikant erhöhten Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage und soll dem Schutz besonders vulnerabler Personen in den Schulen dienen.

Sie gilt ab Montag, 21. September 2020, vorerst für 14 Tage bis zum 4. Oktober 2020. Eine Verkürzung bei deutlich verbesserter Infektionslage ist nicht ausgeschlossen. Umgekehrt kann eine weitere Zuspitzung der Infektionslage weitergehende Maßnahmen nach sich ziehen.

„Wir erhöhen damit in den Schulen den Schutz für besonders gefährdete Personen. Es ist eine begründete Vorsichtsmaßnahme aufgrund des derzeitigen lokalen Infektionsgeschehens. Hoffen wir, dass weitere Einschränkungen im Schulbetrieb verhindert werden können, aber sollten sie notwendig werden, werden wir nicht zögern, sie anzuordnen. Wir behalten die Lage weiter sehr genau im Blick und stehen im Austausch mit den zuständigen Gesundheitsbehörden“, erklärt Bildungsminister Helmut Holter.

Hintergrund:

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat zur Pandemiebekämpfung bestimmte Infektionsschutzaufgaben für Kindergärten, die weitere Jugendhilfe, Schulen und den Sportbetrieb übertragen bekommen. Seit 31. August 2020 gilt hierzu die aktuelle Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO).

Zur Umsetzung der nötigen Maßnahmen hat das Bildungsministerium einen Stufenplan entwickelt, nach dem die Einrichtungen handeln. Stufe Gelb des Stufenplans des Bildungsministeriums sieht für Schulen jedoch nicht notwendig den Vollzug aller im Stufenkonzept für Stufe Gelb bereitstehenden Maßnahmen vor, sondern folgt dem Prinzip eines Instrumentenkastens, aus dem je nach Lagebewertung lediglich die geeigneten und jeweils angemessenen Maßnahmen gezogen werden.

Für das Weimarer Land sind nun zunächst lediglich Maßnahmen zum Schutz von Personen mit Risikomerkmalen für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf an Schulen in Kraft gesetzt, andere zusätzliche Maßnahmen nicht. Die Schulen müssen diese Personen nun so einsetzen, dass ein möglichst geringes Infektionsrisiko besteht. Ein freiwilliger Einsatz im Präsenzunterricht bleibt aber möglich. Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen können auf formlosen Antrag vom Präsenzunterricht befreit werden. Der Unterrichtsbetrieb soll unter Beachtung der Infektionsschutzmaßnahme so weit wie möglich aufrechterhalten werden.

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