Die aktuelle Kritik verschiedener Organisationen an der Arbeit der Weimarer Ausländerbehörde bis hin zu Rücktrittsforderungen gegenüber politisch verantwortlichen Personen wird durch die Stadtverwaltung Weimar zurückgewiesen.
„Ich, wir alle, können sehr gut nachvollziehen, dass eine Überstellung in ein europäisches Nachbarland einen großen Eingriff in das persönliche Leben der Menschen bedeutet. Die Arbeit der Ausländerbehörde hat, dessen sind wir uns bewusst, massive Auswirkungen auf die Lebensumstände von Menschen. Die Ausländerbehörde kann sich nur in den engen Grenzen des europäischen und deutschen Asyl- und Ausländerrechtes bewegen,“ betonte Bürgermeister Ralf Kirsten.
In dem vorliegenden Fall kam eine fünfköpfige afghanische Familie aus Finnland nach Deutschland. In Finnland hatte die Familie die rechtlichen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft. Trotzdem sie nach Deutschland eingereist sind, ist somit immer noch Finnland nach dem Schengen-Dublin-Abkommen für die weiteren Entscheidungen zuständig.
Die Familie stellte daraufhin Eilanträge, die eine aufschiebende Wirkung haben, wobei der Eilantrag der jetzt betroffenen volljährigen Person zurückgezogen wurde. Warum und aus welchem Grund ist der Verwaltung nicht bekannt. Durch diesen Umstand wurden die Maßnahmen zur Überstellung nach Finnland durch das BAMF wieder aufgenommen. Im August 2020 wurde daraufhin ein Gespräch zwischen der Ausländerbehörde, der betroffenen Person und einer Sozialarbeiterin geführt. Dabei wurde auch die gemeinsame Überstellung der kompletten Familie (um im Familienverbund zu bleiben) nach Finnland besprochen. Diese Möglichkeit kam nicht zum Tragen.
In der weiteren Folge hat nach Entscheidung des BAMF die Ausländerbehörde Weimar die Maßnahmen der Überstellung nach Finnland einleiten müssen. Aufgrund der Kenntnis über den Gesundheitszustand der betroffenen Person hat die Ausländerbehörde am 12.10. in den Vormittagsstunden der betroffenen Person einen Brief mit den notwendigen Informationen für den Folgetag persönlich zustellen lassen. In diesem Brief wurde die betroffene Person darüber informiert, dass sie sich am 13.10 ab 4:30 Uhr bereit halten möge, da um 10:45 Uhr das Flugzeug von Frankfurt/Main nach Finnland starten sollte. Spätestens um 8:45 Uhr müsse man dafür in Frankfurt/Main sein. Am 13.10. um 4:30 Uhr waren die Mitarbeiter der Ausländerbehörde, der Schubstelle der Polizei und ein Begleitarzt an der Wohnungstür.
Der Begleitarzt hätte die junge Frau bis nach Helsinki begleitet. Eine Familienangehörige teilte mit, dass die zu überstellende junge Frau im Krankenhaus Weimar liegt.
Gemäß Richtlinie zum Vollzug des Aufenthaltsgesetzes: Durchführung von Abschiebungen, Verfahrensweise bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Abzuschiebenden oder eines nahen Angehörigen, Ziffer 3, hat die Ausländerbehörde, wenn kein Arztbrief vorliegt, diese Aussage zu verifizieren. Es hätte eine einfache ärztliche Bescheinigung ausgereicht.
Da diese nicht vorlag, begaben sich die genannten Behördenmitarbeiter in das Klinikum Weimar. Die vorgefundene Station selbst betrat nur der Begleitarzt. Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde blieben vor der Station in dem sogenannten Wartebereich. Im Beisein der Stationsärztin nahm der Begleitarzt dann Kontakt zu der betreffenden Person auf und führte mit ihr ein Gespräch. Nach diesem Gespräch ging der Begleitarzt zu den vor der Station wartenden Mitarbeitern der Ausländerbehörde und schilderte die Situation. Daraufhin legte die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde fest, diesen Einsatz umgehend zu beenden und sie verließen das Krankenhaus.
Am 20.10.2020 fand ein Gespräch zwischen der Vertreterin des Bürgerbündnis gegen Rechts (BgR), Christine Schild, dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Thomas Hartung und der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Ann-Sophie Bohm-Eisenbrandt, statt. Fazit dieses Gespräches: Man kann den Mitarbeitern der Ausländerbehörde der Stadt Weimar keine Vorwürfe machen.
Im Übrigen schließt sich die Stadtspitze von Weimar der Stellungnahme der Gedenkstätte Buchenwald zu der unangemessenen Rhetorik einiger auf den Social-Media-Kanälen veröffentlichten Texten an. Zitat: „Heutige rechtsstaatliche Prinzipien müssen eingehalten werden. Mehr noch: Sie sollten in humanistischer Perspektive immer wieder an ihre Angemessenheit überprüft werden. Gerade weil das möglich ist, ist es falsch, die heutige Situation mit Buchenwald gleichzusetzen. Dies würde weder der Vergangenheit, noch den heutigen Akteuren gerecht werden. Im Gegenteil: Es wäre eine in die Irre führende Instrumentalisierung der Geschichte des KZ Buchenwald.“