Das Wirtschaftsministerium verlängert den „Azubizuschuss“ für Thüringer Unternehmen, die coronabedingt von einer teilweisen oder vollständigen Schließung betroffen sind. Das hat Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee heute mitgeteilt. Das Land hatte den Azubizuschuss im ersten Corona-Lockdown Mitte Mai eingeführt. Unterstützt werden damit Ausbildungsbetriebe, die ihre Lehrlinge trotz der Krise halten und bestehende Ausbildungsverträge nicht kündigen. Dafür stehen gut zwei Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen auch diesmal über die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Handwerkskammern (HWK) an die Unternehmen ausgezahlt werden. Die betreffenden Ausbildungsunternehmen werden kurzfristig über die Antragsmodalitäten informiert. Anträge können voraussichtlich ab nächster Woche und bis zum 15. Dezember 2020 gestellt werden.
Mit dem „Ausbildungszuschuss“ erhalten Betriebe 80 Prozent der Ausbildungsvergütung sowie eine Pauschale in Höhe von 20 Prozent für entrichtete Sozialversicherungsbeiträge erstattet, die sie an ihre Lehrlinge nach behördlich angeordneter Schließung gezahlt haben. Die Hilfe ist beschränkt auf maximal den Zeitraum jener sechs Wochen nach Schließung, für die bei Auszubildenden – im Gegensatz zu regulär Beschäftigten – die Kurzarbeiterregelungen der Bundesagentur für Arbeit nicht greifen. In diesem Zeitraum müssen die Unternehmen daher trotz Betriebsschließungen weiter voll für die Vergütung ihrer Auszubildenden aufkommen.
„Die fehlende Azubi-Vergütung bei Unternehmen in Kurzarbeit ist eine riesige Lücke im Unterstützungsangebot. Als Land schließen wir diese Lücke, um Einschnitte in der beruflichen Ausbildung zu vermeiden“, so Tiefensee. Der Minister hatte sich bereits im Frühjahr dieses Jahres gegenüber dem Bund dafür eingesetzt, das Kurzarbeitergeld auch für Auszubildende ab dem ersten Tag zu ermöglichen. Das war bisher nicht durchsetzbar. Daher geht Thüringen seinen eigenen Weg und übernimmt die Kosten allein. Ziel sei es, die Fachkräfte zu halten, die nach der Krise wieder dringend benötigt werden, und die Abwanderung des Fachkräftenachwuchses zu verhindern.
Im ersten Corona-Lockdown hatten insgesamt 484 Betriebe einen Azubizuschuss erhalten. Damit konnte die Ausbildung von 1.346 Lehrlingen gesichert werden. Das Wirtschaftsministerium hat dafür insgesamt mehr als 1,2 Millionen Euro bereitgestellt. Die Kammern, die den Ausbildungszuschuss ausreichen, übernehmen auch die Prüfung der Fördervoraussetzungen (Vorhandensein des Ausbildungsvertrags, coronabedingte teilweise oder vollständige Betriebsschließung auf behördliche Anordnung, Nachweis der Zahlungen an den Azubi) und die Auszahlung des Zuschusses.