Erfurt informiert zu Zwischenkrediten für Überbrückungshilfe III

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Ab sofort können Unternehmen und Soloselbständige den Corona Ü III-Zwischenkredit beantragen. Dieser Zwischenkredit hilft bis zur Abschlags- und Auszahlung der Überbrückungshilfe III/Neustarthilfe.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Soloselbständige mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen, für die grundsätzlich die Antragsvoraussetzungen für einen Zuschuss aus dem Bundesprogramm Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen – Dritte Phase (Ü III) vorliegen und die bis zur Auszahlung der Überbrückungshilfe III/ Neustarthilfe einen Zwischenkredit benötigen.

Der Zwischenkredit dient der Vorfinanzierung des Zuschusses aus der Überbrückungshilfe III/Neustarthilfe und soll so die Liquidität der betroffenen Unternehmen bis zur Auszahlung der Zuschussmittel sicherstellen. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt aus den Mitteln der Überbrückungshilfe III/Neustarthilfe.

Unternehmen und Soloselbständige (mit Gewerbeanmeldung) der gewerblichen Wirtschaft, u. a. der Dienstleistungswirtschaft, des Handwerks – insbesondere auch des Friseurhandwerks – und des Einzelhandels, mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.

Nicht antragsberechtigt sind: 

  • Soloselbständige ohne Gewerbeanmeldung
  • Soloselbständige, die im Bundesprogramm weder für die Überbrückungshilfe noch für die Neustarthilfe antragsberechtigt sind
  • Unternehmen der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Unternehmen des Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesens
  • Gemeinnützige Unternehmen

Der Darlehensmindestbetrag liegt bei 1.000 EUR, der Höchstbetrag für Unternehmen bei 50.000 EUR und für Soloselbständige, die den Zwischenkredit für einen
Neustarthilfe-Zuschuss beantragen, bei 5.000 EUR. Die Zinsen belaufen sich aktuell auf 0 % p.a.

Weitere Informationen und Antragstellung

 Thüringer Aufbaubank – Antragsverfahren

Quelle

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