Der Vorwurf des Amtsmissbrauches gegen Thüringens Justizminister Dieter Lauinger weitet sich aus
Seit 2004 wird in den Bundesländern Hessen, Sachsen und Thüringen an Gymnasien am Ende
der zehnten Klasse eine spezielle Prüfung absolviert, die sogenannte „besondere
Leistungsfeststellung (BLF)“. Wer sie erfolgreich absolviert, wird in die elfte Klasse versetzt
und hat, sofern es mit dem Abitur am Ende doch nicht klappt, zumindest einen der Realschule
vergleichbaren Abschluss.
Lauinger muss um die Versetzung seines Sohnes bangen
Der Sohn von Thüringens Justizminister Lauinger besuchte die zehnte Klasse eines Erfurter
Gymnasiums, war zu Beginn der diesjährigen BLF jedoch bereits zu einem mehrmonatigen
Bildungsaufenthalt nach Neuseeland aufgebrochen und konnte die Prüfung nicht ablegen.
Familie Lauinger habe sich daher schon Ende 2015 von der Schule bescheinigen lassen, dass
ihrem Sohn die BLF erlassen werde. Als sein Sohn sich bereits in Neuseeland befand, so
Lauinger, habe der Schuldirektor ihn kurz vor der Zeugnisvergabe darüber informiert, dass
das Ministerium einer Versetzung in die 11. Klasse ohne diese Prüfung nicht zustimme.
Der Justizminister habe daraufhin bei dem zuständigen Ministerium, laut Focus sowohl im
Bildungsministerium als auch in der Staatskanzlei, angerufen, um die Entscheidung des
Ministeriums zu beeinflussen und zu revidieren. Lauinger versichert aber, dabei
ausschließlich in seiner Rolle als Vater gehandelt habe.
Plötzliche Umstimmung des Ministeriums führt zur Diskussion
Offenbar mit Erfolg: Ende Juni soll dann Bildungsministerin Birgit Klaubert entschieden
haben, dass der Sohn Lauingers auch ohne BLF in die 11. Klasse versetzt wird. Diese
Entscheidung sei „zum Wohle des Schülers entschieden“ worden, da dieser sonst die 10.
Klasse hätte wiederholen müssen.
Lauinger weist nun den Vorwurf von Drohungen, Amtsmissbrauch und unrechtmäßiger
Einflussnahme aufs Schärfste zurück, er habe lediglich als Vater beim Ministerium angerufen,
nicht als Minister, sagte der Grünen-Politiker. Der CDU reicht die Erklärung nicht, sie erwägt,
einen Untersuchungsausschuss zu beantragen. Die AFD-Fraktionsspitze fordert für den Fall
der Bestätigung der Vorwürfe, Lauinger habe sein Amt für private Interessen genutzt, dessen
Rücktritt. Der Justiz-Minister sagte am Donnerstag: „Es ging um etwas vollkommen Privates,
was mit meinem Job nichts zu tun hat.“ Lauinger betonte, er habe als Vater und nicht als
Minister agiert und das auch bei Anrufen im Bildungsministerium auch stets deutlich gemacht. Nach der überraschenden Aufhebung des Ministeriums über die Genehmigung der Prüfungsbefreiung wegen eines Auslandaufenthalts, sei es „die normalste Reaktion der Welt, dass Eltern anrufen und sich erklären lassen, was der Grund dafür ist“, sagte Lauinger bei einer privat gehaltenen Pressekonferenz mit seiner Frau Kathrin in einem Erfurter Café.
Verwaltungsvorschrift liefert angeblich rechtliche Grundlage
Dass er und nicht seine Frau im Ministerium angerufen habe, begründete der Jurist, der viele
Jahre als Richter gearbeitet hatte, damit, dass es um juristische Fragen bei der Auslegung
einer Verwaltungsvorschrift gegangen sei. Lauinger vertrat zudem die Ansicht, dass das
Ministerium gegen die Verwaltungsvorschrift verstieß, die eine Versetzung von Schülern bei
Auslandsaufenthalten auch ohne die in Thüringen erforderliche BLF ermögliche. „Bei jedem
anderen Kind wäre die Geschichte nicht entstanden“, sagte Lauinger. Er vermute, dass der
Sache deshalb nachgegangen wurde, weil es sich um das Kind eines Ministers handele.
Zudem habe er den Eindruck, dass es im Bildungsministerium Leute gäbe, die ihre
Verwaltungsvorschriften nicht kennen. Ansonsten wäre es laut Lauinger nicht zu einem
solchen Fall gekommen.
Der CDU reicht die Erklärung nicht. Fraktionschef Mike Mohring drohte bei einer
Sondersitzung im Landtag mit einem Untersuchungsausschuss. Seine Fraktion werde ihre
parlamentarische Mittel „vollständig ausschöpfen“, sollte Lauinger nicht alle offenen Fragen
in der Angelegenheit umfassend beantworten. Zuvor warf er Lauinger bereits Schummelei in
der Argumentation vor. Nach Meinung von Mohring gelte die Verwaltungsvorschrift, auf die
sich Lauinger beruft, nur dann, wenn Jugendliche ein ganzes Jahr an einer Schule im Ausland
verbringen und nicht nur einige Monate. Mohring zeigte Verständnis dafür, dass sich
Lauinger als Vater für seinen Sohn einsetze, dem sonst die Wiederholung eines Schuljahres
gedroht hätte. Das Problem sei nicht der Vater, sondern der Justizminister, sagte Mohring.
„Als Minister muss er das Recht hüten und sollte nicht wie ein Winkeladvokat agieren. Das
schadet dem Amt.“
Thüringer Lehrerverband will Aufklärung
Auch der Thüringer Lehrerverband forderte dringend Aufklärung. Der Vorsitzende Rolf
Busch sagte, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, sei Lauinger mehr als ein Vater, der sich
bei dem Ministerium beschwert hat. Vor dem Hintergrund von Lauingers Argumentation, er
habe nur als Vater und nicht als Minister gehandelt, forderte Busch alle Thüringer Eltern auf,
sich daran ein Beispiel zu nehmen und künftig wie Lauinger bei Schulproblemen immer
direkt mit dem Ministerium zu telefonieren. Wenn Lauinger dies könne, dann stehe dieser
Weg für alle offen. Noch sei aber nichts gesichert. Alle betroffenen Personen müssten
unbedingt Stellung beziehen, so Busch.
Lauinger bereits zuvor Probleme bei beruflicher und privater Trennung
Bestätigen sich die Vermutungen, Lauinger nutzte die Macht seines Amtes zur Klärung
privater Angelegenheiten, wäre es nicht der erste Vorfall, bei dem der Justizminister es nicht
schaffte, privat und beruflich zu trennen. Am 21. Oktober 2015 fand durch die AfD eine
Demonstration auf dem Erfurter Domplatz unter dem Motto „Asylkrise beenden! Grenzen
sichern!“ statt. Am Tag zuvor veröffentliche Lauinger auf der Homepage des Thüringer
Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz eine Stellungnahme zur geplanten
AfD-Demonstration, die seine private Einstellung zur AfD verdeutlichte. In dieser
Stellungnahme warnte Lauinger „angesichts der fremdenfeindlichen Demonstrationen“ vor
Debatten, die mit dem Aspekt „Sorge“ getarnt seien, aber nichts anderes als das Schüren von
Hass und Angst seien. Weiter heißt es: „Die angeblichen Biedermänner haben sich durch
fremdenfeindliche Hetze und Rassismus entlarvt – für beides aber ist kein Platz in unserer
Gesellschaft und auf unseren Straßen. […] Es geht eben nicht um die bürgerrechtlichen Ideale
des Herbstes 1989, sondern um Abgrenzung gegen alles Nicht-Deutsche“. Die AfD klagte
daraufhin am Thüringer Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung von Art. 21 Abs. 1
Grundgesetz gegen Lauinger. Dieser darf zwar durchaus eine private Meinung zur AfD
haben, muss in seinem Amt als Justizminister jedoch neutral bleiben. Die AfD klagte gegen
Verletzung der Rechte aus Art. 21 Abs. 1 des Grundgesetzes auf Versammlungsfreiheit und
auf Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien. Ein Landesminister dürfe
demnach Öffentlichkeitsarbeit betreiben, habe dabei aber strikte parteipolitische Neutralität zu
wahren. Das Neutralitätsgebot gelte nicht nur für die Zeit des unmittelbaren Wahlkampfes,
sondern generell. Die AfD erhielt Recht, die Stellungnahme musste entfernt werden.