Thüringen: So geht es in Schulen und Kitas im Juni weiter

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Das Thüringer Bildungsministerium hat seine für Thüringen gültige Allgemeinverfügung überarbeitet und am Freitag, 28. Mai 2021 veröffentlicht. Sie tritt zum 1. Juni 2021 in Kraft und ermöglicht in Kreisen mit einer stabilen Inzidenz von unter 50 Fällen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern die Rückkehr der Schulen und Kindergärten in die Stufe GRÜN. Damit kann als thüringenweit erste Kommune die Stadt Gera ab Dienstag 1. Juni wieder in den Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz wechseln. Weitere Kreise folgen bereits ab Mittwoch, 2. Juni. Zu diesem Zeitpunkt tritt voraussichtlich auch die geänderte Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung in Kraft, die weitere Detailfragen auch für den Bereich Bildung, Jugend und Sport regelt. Beide Regelungen gelten für den Monat Juni.

Dazu erklärt Bildungsminister Helmut Holter: „Das Infektionsgeschehen verringert sich derzeit stetig und in manchen Kreisen auch rapide. Endlich können wir also auch die Stufe Grün wieder in den Blick nehmen, ob an Schulen, Kindergärten oder im Sport. In manchen Kreisen wird es noch dauern, aber erste Kreise haben schon die erforderlichen Inzidenzwerte erreicht, um ab Anfang Juni in Stufe Grün zu wechseln. Eines möchte ich aber deutlich machen: Die Pandemie ist damit nicht vorbei. Der vorbeugende Infektionsschutz und das TINA-Prinzip bleiben in Kraft, und alle sind weiter aufgefordert, durch ihr Verhalten mit dazu beizutragen, dass Infektionen vermieden werden.“

  • Weiterhin gilt an Schulen eine Testpflicht, d.h. ein Betretensverbot für Ungetestete. Ausnahmen bestehen für Abschlussprüfungen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht entfällt stufenweise mit fallender Inzidenz. Auch Tagesausflüge, Wandertage und Klassenfahrten werden schrittweise wieder möglich.
  • Kindergärten wechseln unter Inzidenz 50 ebenfalls in den Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz. Es bleibt beim gegenwärtigen Testsystem.
  • Die Einrichtungen der Jugendhilfe vollziehen ähnliche Lockerungsschritte.
  • Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen, werden bei Unterschreitung des Grenzwerts 100 mit angepassten Infektionsschutzkonzepten (verkleinerte Gruppen entsprechend der Raumgröße, Mindestabstand) geöffnet. Es besteht Testpflicht. Diese entfällt bei Unterschreitung des Grenzwerts 50. Für Tanz-, Ballett-, Gesangs- und Musikangebote mit Blasinstrumenten gelten abweichende Regelungen.
  • Für den Sport ist eine gesonderten Mitteilung geplant.

Genauere Details für die Bereiche Schule, Kindergarten und Jugendhilfe sind der schematischer Darstellung zu entnehmen.
Im Übrigen gelten die amtlichen Festlegungen.

Mit Stand 31. Mai 2021 besteht, bezogen auf die Inzidenzzahlen in den Kreisen, folgende Lage:

Schulen und Kindergärten können in folgenden Kreisen in Stufe GRÜN übergehen, weil sie die Grenze 50 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten haben:

  • Stadt Gera (ab 1. Juni 2021)
  • Landkreis Altenburger Land (ab 2. Juni 2021)
  • Landkreis Saale-Holzland-Kreis (ab 2. Juni 2021)
  • Stadt Eisenach (ab 2. Juni 2021)
  • Stadt Erfurt (ab 2. Juni 2021)
  • Stadt Jena (ab 2. Juni 2021)

Außerdem haben folgende Kreise die Grenze 100  unterschritten und arbeiten wieder in Stufe GELB nach dem Thüringer Stufenplan (und nicht im Modus nach Bundesnotbremse):

  • Landkreis Greiz (ab 31. Mai 2021)
  • Landkreis Nordhausen (ab 31. Mai 2021)
  • Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (ab 31. Mai 2021)
  • Landkreis Schmalkalden-Meiningen (ab 31. Mai 2021)
  • Landkreis Wartburgkreis (ab 31. Mai 2021)
  • Stadt Suhl (ab 31. Mai 2021)
  • Landkreis Saale-Orla-Kreis (ab 2. Juni 2021)
  • Landkreis Sömmerda (ab 2. Juni 2021)
  • Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis (ab 2. Juni 2021)

In folgenden Kreisen können die Schulen nach Bundesnotbremse wieder im Wechselbetrieb und die Kindergärten in Stufe GELB öffnen, weil sie die Grenze 165 unterschritten haben:

  • Landkreis Gotha (ab 31. Mai 2021)
  • Landkreis Sonneberg (ab 31. Mai 2021)
  • Landkreis Hildburghausen (ab 2. Juni 2021)

(Erläuterung: Gezählt werden bei Überschreitung nach oben drei Tage, bei Unterschreitung fünf Werktage.)

Quelle

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