Thüringen: „Wir blicken vorsichtig, aber optimistisch auf den Sommer“

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Heike Werner, Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, und Helmut Holter, Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport, unterzeichneten gestern in Erfurt die Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung.

Mit dieser Verordnung werden weitere lokale Öffnungsschritte für Landkreise und kreisfreie Städte, die stabil unter einer Inzidenz von 50 bzw. 35 liegen, definiert. Die Systematik der Bundes-Notbremse, die sich an den Inzidenzen der einzelnen Gebietskörperschaften orientiert, wird beibehalten.

Die neuen Regeln sollen einerseits eine schrittweise Rückkehr in einen normalen Alltag ermöglichen und andererseits einen Wiederanstieg der Infektionszahlen nachhaltig vermeiden. Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten wie bisher auch die Regelungen der Notbremse.

Die Verordnung tritt am Mittwoch, den 2. Juni 2021, in Kraft und gilt bis einschließlich 30. Juni 2021

Gesundheitsministerin Heike Werner erklärt zu den beschlossenen Öffnungsschritten: Die sinkenden Inzidenzen zeigen: Die dritte Infektionswelle ist gebrochen. Gleichzeitig sind mittlerweile über 40 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer mindestens einmal geimpft. Das sind sehr positive Entwicklungen. Wir blicken daher vorsichtig, aber durchaus optimistisch auf den Sommer. Die beschlossenen Öffnungsschritte werden unseren Alltag schrittweise zur Normalität zurückbringen. Die neue Verordnung bildet dafür eine klar strukturierte Grundlage. Neben den Schwellenwerten 35, 50 und 100 gelten durchgängig zwei Prinzipien: Zum einen unterscheiden wir konsequent zwischen ‚drinnen‘ und ‚draußen‘ – dort, wo bewiesenermaßen das Ansteckungsrisiko sehr gering ist, soll auch mehr ermöglicht werden. Zum anderen wollen wir durch das Prinzip ‚TINA‘ – Tests, Impfungen, Nachverfolgung und AHA-Regeln – das Ansteckungsrisiko in allen Lebensbereichen auch weiterhin möglichst geringhalten.“

Für die Festlegung der Schwellenwerte in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten zählen bereits die Inzidenzwerte vor Inkrafttreten dieser Verordnung. Eine Übersicht darüber, welche Maßnahmen in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten ab morgen gelten, findet sich auf unserer Internetseite unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage

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