Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat seine Richtlinie vom 7. Juli 2020 zur Unterstützung gemeinnütziger Träger erneut verlängert. Die Richtlinie war ursprünglich bis 31. Dezember 2020 befristet, wurde aber bis 30. Juni verlängert. Durch die erneute Verlängerung ist die Antragstellung nun bis zum 30. September 2021 möglich.
Arbeitsministerin Heike Werner dazu: „Die erneute Verlängerung der Nothilfen für gemeinnützige Einrichtungen durch den Freistaat ist eine gute Nachricht. Sie ist wichtig und folgerichtig, denn weitere pandemiebedingte Einschränkungen sind auch trotz aktuell niedriger Ansteckungswerte nicht ausgeschlossen. Wir müssen unsere gute Trägerstruktur in Thüringen erhalten und stärken. Gerade in diesen Zeiten spielt der soziale und der Gesundheitsbereich eine enorm wichtige Rolle. Umso bedeutender ist es, dass Sozialverbände und Sozialträger, Arbeitsmarkt- und Berufsbildungsträger sowie Geburtshäuser, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine existenzgefährdende Wirtschaftslage geraten sind, Unterstützung bekommen.“
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss pro Unternehmen zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage gewährt. Reichen fortlaufende Einnahmen des Antragsstellers voraussichtlich nicht aus, um Verbindlichkeiten beispielsweise für Mieten oder Betriebskosten zu decken und kommt es in Folge dessen zu einem Liquiditätsengpass, ist die Antragsstellung und Unterstützung möglich. Leistungen auf Grundlage der Richtlinie sind nachrangig zu anderen Leistungen (zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG).
Die Finanzierung der Richtlinie erfolgt über das Sondervermögen zum „Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz“. Insgesamt wurden durch den Freistaat Thüringen bislang Finanzmittel in Höhe von 1,12 Millionen Euro ausgezahlt.
Die Anträge auf Gewährung sind bis zum 30. September 2021 an die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) zu richten, die die Anträge prüft und bearbeitet. Seit Anfang dieses Jahres wurden bereits 19 Anträge eingereicht. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Thüringer Aufbaubank (TAB).
Die Richtlinie sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Seite der Thüringer Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen (GFAW).
Informationen zur Richtlinie: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/COVID-19/20200707_RL_Billigkeitsleistung_als_Nothilfe.pdf
Weitere Informationen sowie das Antragsformular unter https://www.gfaw-thueringen.de/?s=gfaw_standardseite&pid=77.