Gotha: Alkoholverbot auf dem Coburger Platz

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Ab 23. August

Im Bereich des Coburger Platzes traten in den letzten Monaten erneut immer wieder Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit Alkoholgenuss auf. In Auswertung dieser Ereignisse und enger Abstimmung mit der Polizei hat sich die Stadtverwaltung entschlossen, ab dem 23.08.2021 erneut ein Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Flächen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auszusprechen. Dieses gilt zunächst befristet bis zum 31.12.2022. Die entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung wurde am 19.08.2021 in der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Gotha, dem „Rathaus-Kurier“, und auf der Internetseite unter www.gotha.de veröffentlicht.

Demnach ist es auf dem Coburger Platz nicht gestattet, Alkohol in der Öffentlichkeit zu konsumieren. Der Verbotsbereich ist durch Hinweisschilder kenntlich gemacht. Das Verbot gilt nicht innerhalb behördlich zugelassener Freischankflächen. In Einzelfällen, wie beim Wochenmarkt und bei Veranstaltungen, kann die Ordnungsbehörde aufgrund besonderer Anlässe Ausnahmen vom Verbot zulassen.

Die Verordnung legt fest, dass wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen des Verbots Alkohol konsumiert, eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Die Stadtverwaltung hofft, dass analog des am 02.01.2021 ausgelaufenen Verbotes positive Effekte für die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch diese Maßnahme erzielt werden können.

Quelle.

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