Beantragung bis 15. September beim Studierendenwerk Thüringen möglich
Die finanzielle Studienstarthilfe „StudiumThüringenPlus“ des Landes Thüringen kann noch bis zum 15. September beim Studierendenwerk Thüringen beantragt werden. Damit werden finanziell bedürftige Studienanfängerinnen und Studienanfänger vor dem Studienstart zum ersten Hochschulsemester einmalig mit 500 Euro unterstützt.
„Dieses Programm bietet noch mehr Chancengerechtigkeit in der Aufnahme eines Studiums“, so Dr. Ralf Schmidt-Röh, Geschäftsführer des Studierendenwerks, „diese Chance sollten alle neuen Studierenden aus Familien mit geringem Einkommen nutzen“. Der Zuschuss wird für Studienanfängerinnen und -anfänger aus einkommensschwachen Familien gewährt, die erstmalig an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Thüringer Hochschule für ein Erststudium in Präsenzform zugelassen sind. Das Geld aus „StudiumThüringenPlus“ kann z. B. für PC-Hard- und Software, Studienmaterialien und Studienliteratur, Sprachkurse, den Semesterbeitrag (ohne Semesterticket) oder andere studienbezogene Aufwendungen eingesetzt werden.
Im August wurden beim Studierendenwerk 24 Anträge auf Studienstarthilfe gestellt, 16 davon wurden bewilligt. Masterstudierenden kann die Studienstarthilfe leider nicht gewährt werden, da sie nicht erstmals ein Studium beginnen. Dies hat u.a. auch zur Ablehnung von Anträgen geführt.
Die Studienstarthilfe wird bis zum Wintersemester 2023/2024 gewährt. Alle Information zur Beantragung und das Antragsformular stehen auf www.stw-thueringen.de/finanzen.
Autor: Studierendenwerk Thüringen.