Am 23.10.21 parkte ein 54-jähriger Mann in Apolda mit seinem Fahrzeug verbotswidrig im Halteverbot für einen Umzug. Die vor Ort befindlichen Polizeibeamten stellten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen einer nicht bezahlten Verkehrsordnungswidrigkeit vorlag. Der Mann konnte den Haftbefehl zwar gegen Zahlung der Strafe und der entstandenen Kosten abwenden, nun wartet jedoch bereits schon das nächste Bußgeld auf ihn.